Land fördert Ferienbetreuung für Schulkinder
Gefördert werden Angebote, die von freien oder öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, freien Initiativen vor Ort oder von Grundschulen durchgeführt werden. Kommerzielle Angebote sind von einer Förderung ausgeschlossen. Die Maßnahmen der Ferienbetreuung (Ferien-am-Ort) sollen möglichst fünf Werktage (Montag bis Freitag) dauern und ein tägliches Betreuungsangebot von acht Zeitstunden pro Tag umfassen. Die Maßnahmen müssen eine tägliche Mittagsverpflegung beinhalten. Der Träger der Maßnahme hat eine qualifizierte pädagogische Betreuung sicherzustellen. Sollten die Landesmittel damit nicht ausgeschöpft werden, können auch Maßnahmen mit einem geringeren Umfang (Veranstaltungstage und Zeitumfang) gefördert werden. Bevorzugt werden Maßnahmen, die den größtmöglichen Umfang haben. Anträge zur Förderung sind zusammen mit dem Kosten- und Finanzierungsplan über die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier zu stellen und müssen bis spätestens Freitag, 10. Mai 2019 bei der Kreisverwaltung vorgelegt werden. Auskünfte und Antragsunterlagen erhalten Interessierte von Gudrun Weber, Tel.: 06571 14-2265, erreichbar Dienstag, Mittwoch und Freitag vormittags, E-Mail: Gudrun.Weber@Bernkastel-Wittlich.de. (red).