Sieben Corona-Fälle im Monschauer Land
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern, 3 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 17502. 16612 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 447.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 443 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 55.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz
Aachen 195 7433 63
Alsdorf 35 1577 64
Baesweiler 13 1056 41
Eschweiler 73 1737 67
Herzogenrath 32 1564 28
Monschau 1 255 9
Roetgen 5 237 58
Simmerath 1 405 0
Stolberg 38 1868 43
Würselen 50 1370 62
Gesamtergebnis 443 17502 55
Neue Quarantäneverordnung gilt bis zum 12. März
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Quarantäneverordnung überarbeitet und klargestellt, dass Tests im Sinne dieser Verordnung immer die Anforderungen des Robert Koch-Instituts erfüllen müssen, die auf der Internetseite https://www.rki.de/tests veröffentlicht sind. PCR-Tests müssen von medizinisch-geschultem Personal vorgenommen und von einem anerkannten Labor ausgewertet werden. Coronaschnelltests müssen von einem medizinischen Dienstleister vorgenommen werden, der zur Vornahme eines Coronaschnelltests befugt ist und einen Testnachweis erteilen darf. Positive Testergebnisse von PCR-Tests und Coronaschnelltests sind dem Gesundheitsamt zu melden. Die Meldepflichten gelten auch für private Anbieter.Soweit die örtlichen Ordnungs- oder Gesundheitsbehörden individuelle Anordnungen zur Quarantäne treffen, gehen diese den Regelungen der Verordnung vor. Dies gilt insbesondere bei Verdacht auf oder nachgewiesener Infektion mit einer Virusvariante. Besorgniserregende SARS-CoV-2 Varianten sind solche, die vom Robert Koch-Institut auf der Internetseite https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Virusvariante.html bekannt gemacht worden sind.
Weiterhin gilt, dass Personen, die an Covid-19 erkrankt sind oder ansteckend sein können, sich in Quarantäne (zur Vorbeugung) oder häusliche Isolierung (bei bestätigter Infektion) begeben müssen. Sie müssen sich also „absondern“, um keine weiteren Personen anstecken zu können. Eine Quarantäne ist automatisch Pflicht in folgenden Fällen und dann eigenverantwortlich und direkt zu beginnen:
für Personen, deren PCR-Test oder Antigenschnelltest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 positiv ausgefallen ist
für Angehörige desselben Haushalts von positiv getesteten Personen
für Personen, die Krankheitssymptome zeigen und sich deshalb einem PCR-Test unterziehen – auf jeden Fall bis zum Vorliegen des Testergebnisses
Über die Quarantäne von Personen außerhalb des eigenen Haushalts, die engen persönlichen Kontakt zu infizierten Menschen hatten, entscheidet das zuständige Gesundheitsamt.
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