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Alle Veranstaltungen untersagt - unabhängig der Personenzahl

Ab heute gelten auch im Kreis Bad Kreuznach zur Eindämmung der Corona-Pandemie verschiedene Ordnungsmaßnahmen, um die Zahl der Personenkontakte zu reduzieren und so die Virus-Übertragung einzudämmen. Eine Maßnahme: alle Veranstaltungen sind untersagt - unabhängig von der Personenzahl.
Fast leere City: Per Allgemeinverfügung hat der Kreis verschiedene kontaktreduzierende Maßnahmen verfügt, so ein Veranstaltungsverbot, Geschäftsschließungen und Einschränkungen der Gastronomie.

Fast leere City: Per Allgemeinverfügung hat der Kreis verschiedene kontaktreduzierende Maßnahmen verfügt, so ein Veranstaltungsverbot, Geschäftsschließungen und Einschränkungen der Gastronomie.

Untersagt sind, wie die Kreisverwaltung mitteilte, alle öffentlichen und nicht öffentlichen Ansammlungen von Menschen. Hiervon umfasst sind auch alle Sitzungen kommunaler Gremien.

Corona: Einschränkung des Einzelhandels

Gravierend sind auch die ab heute gültigen Einschränkungen für den Einzelhandel: Geöffnet bleiben dürfen nur Lebensmittelmärkte, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Sanitätsbedarf, Drogerien, Tankstellen, Tierbedarf, Zeitschriftenläden, Bau- und Gartenbaumärkte, Poststellen, Banken und Sparkassen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons und der Großhandel. Alle weiteren Geschäfte, so beispielsweise auch Floristen, Autohändler, Sonderpostenmärkte, Bekleidungsgeschäfte, Elektrofachmärkte und  Fachgeschäfte, müssen geschlossen bleiben.

Gastronomie-Zeiten stark eingeschränkt

Gastronomische Betriebe, die keine Speisegaststätte oder Restaurant sind, dürfen ab heute ihre Speisen nur über die Theke anbieten. Sitz- oder Stehplätze sind weder im Innen- noch im Außenbereich des Geschäfts erlaubt. Unter anderem davon betroffen sind Bäckerfilialen in Supermärkten, Eisdielen und reine Imbissbetriebe. Speisegaststätten und Restaurants dürfen zunächst von 6 bis 18 Uhr regulär geöffnet werden. In dieser Zeit können auch die Sitzgelegenheiten im Innen- und Außenbereich genutzt werden. Nach 18 Uhr darf nur noch ein Verkauf außerhalb des Gebäudes erfolgen – das heißt im Rahmen eines reinen Abhol- oder Lieferservice. Das Betreten der Gasträume durch Kundschaft ist ab 18 Uhr nicht mehr erlaubt. Zum Anschauen und Herunterladen ist hier die komplette Allgemeinverfügung des Kreises mit allen Detailangaben zu finden.


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