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Kai Brückner

Unbekannte werfen flugunfähige Wachteln vom Balkon

Budenheim. Unbekannte haben am vergangenen Montag mehrere Wachteln von einem Balkon eines Mehrfamilienhauses in Budenheim (Kreis Mainz-Bingen) geworfen.

Unbekannte haben flugunfähige Wachteln von einem Balkon geworfen.

Unbekannte haben flugunfähige Wachteln von einem Balkon geworfen.

Bild: Stilbild

Ein Zeuge rief der Tierrechtsorganisation PETA zufolge am Nachmittag des 15. Augustes die Polizei in die Morgenstraße in Budenheim. Die Einsatzkräfte stellten vor Ort fest, dass es sich bei den Tieren um flugunfähige Wachteln handelte. Eine der Wachteln wurde leicht verletzt, die anderen blieben - soweit ersichtlich - unverletzt, standen jedoch unter Schock. Die Polizeiinspektion Mainz ermittelt in dem Fall.

Um den Fall aufzuklären, setzt PETA eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die die tatverantwortliche Person oder Personen überführen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden - auch anonym. "Wir setzen uns dafür ein, dass der oder die Tatverantwortlichen schnell überführt und zur Rechenschaft gezogen werden, bevor möglicherweise noch weitere Tiere in Gefahr gebracht werden" so Lisa Kainz, Agrarwissenschaftlerin und PETAs Fachreferentin für Tiere in der Ernährungsindustrie.

"Die Verantwortlichen zu überführen, ist in solchen Fällen oft schwierig, da sie agieren, wenn sie sich unbeobachtet fühlen. Deshalb kann es auf jeden noch so unwichtig erscheinenden Hinweis ankommen. Mit unserer Belohnungsauslobung wollen wir die Aufklärung der Taten vorantreiben. Wer wehrlose Tiere quält, schreckt möglicherweise auch nicht vor Gewalttaten gegenüber Menschen zurück." Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.


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