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Robert Syska

Urteil: Baugenehmigung für Pall-Halle ist rechtswidrig

Bad Kreuznach. Das Verwaltungsgericht hat entschieden: Die Baugenehmigung für die Pall-Halle in der Planiger Straße verstößt gegen Abstandsvorschriften.

Symbolbild

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Bild: Pixabay

Damit gaben die Koblenzer Richter den Eheleuten Haag recht, die gegen die Baugenehmigung geklagt hatten. Sie sind Eigentümer einer Doppelhaushälfte in direkter Nachbarschaft zu der im vergangenen Jahr errichteten Produktionshalle. Die Stadtverwaltung hatte die Baugenehmigung im März 2021 erteilt, ein Widerspruch der Haags, mit der Begründung, die Abstandsflächenvorschriften würden nicht eingehalten, wurde abgewiesen.

Die Baugenehmigung sei rechtswidrig, weil - so das Verwaltungsgericht - die Produktionshalle die Abstandsflächenvorschriften der Landesbauordnung nicht einhalte. Die Beweisaufnahme - unter anderem ein Ortstermin Anfang März - habe ergeben, dass die maßgebliche nähere Umgebung als eine Gemengelage aus Wohnnutzung und industriell genutzten Gebäuden einzustufen sei. Mangels einer Sonderregelung für derartige Gemengelagen in der Landesbauordnung sei das abstandsflächenrechtliche Standardmaß mit einer Tiefe von 0,4 der Wandhöhe der Halle einzuhalten. Die genehmigte Halle unterschreite dieses Maß zur Grundstücksgrenze der Kläger jedoch um bis zu 40 Zentimeter. Die mit den Abstandsflächenvorschriften bezweckte ausreichende Belichtung und Besonnung der Gebäude sei dadurch nicht mehr gewährleistet. Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten nun noch Berufung beantragen.

 


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