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Robert Syska

Wegen Brandgefahr: Stadt verbietet offenes Feuer

Bad Kreuznach. Mittels Allgemeinverfügung hat die Stadtverwaltung aufgrund der erhöhten Brandgefahr offenes Feuer bis auf weiteres verboten.

Offenes Feuer ist im gesamten Stadtgebiet von Bad Kreuznach tabu - zunächst bis zum 14. August.

Offenes Feuer ist im gesamten Stadtgebiet von Bad Kreuznach tabu - zunächst bis zum 14. August.

Bild: Pixabay / Symbolfoto

Deshalb ist das Entzünden und Betreiben von Grillfeuer und sonstigen offenen Feuern im Wald, auf öffentlichen Flächen sowie auf Landwirtschafts- und Gartengrundstücken im Außenbereich ab sofort untersagt. Dies gilt auch für das Verbrennen pflanzlicher Abfälle. Das Grillen ist im Außenbereich ausschließlich bei Nutzung eines Gasgrills und unter Vorkehrungen der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen erlaubt.

Die Verfügung enthält auch das Verbot, brennende Streichhölzer oder Zigaretten wegzuwerfen. Auch Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben oder andere pyrotechnische Gegenstände dürfen nicht verschossen oder gezündet werden. Nach Angaben der Verwaltung gilt diese Allgemeinverfügung zunächst bis zum 14. August, könnte aber bei anhaltender Brandgefahr verlängert werden.


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