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54 Menschen mit COVID-19 nachweislich infiziert

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2108 positive Fälle, davon 1040 in der Stadt Aachen. 1954 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 100. Damit sind aktuell 54 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.

Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde im Gespräch zwischen Bund und Ländern eine Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 50 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. Dann müsste für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt werden. Zur Information: In der StädteRegion Aachen liegt, umgerechnet auf besagte Gleichung, derzeit die Zahl der Neuinfizierten auf 100.000 Einwohnern bei 7,4. Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO): Die NRW-Landesregierung hat weitere Änderungen in der Corona-Schutzverordnung beschlossen, die seit dem 15.07.2020 gelten. Neben den Lockerungen wurde gleichzeitig eine Verlängerung der Corona-Schutzverordnung bis zum 11. August beschlossen. Damit bleibt auch die Maskenpflicht beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln fortbestehen. Überarbeitet wurden zudem die Hinweise zu den „Hygiene- und Infektionsschutzstandards”. Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO): Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten gilt weiterhin, dass sie sich nach ihrer Wiedereinreise in Deutschland zwei Wochen lang in Quarantäne begeben müssen. Sie sind verpflichtet, das Gesundheitsamt unverzüglich auf Ihre Einreise hinzuweisen! Alle Personen, die aus Risikogebieten einreisen, können sich in vertragsärztlichen Praxen und den mit
der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein kooperierenden Testzentren freiwillig auf das SARS-CoV-2 (Coronavirus) testen lassen. Bei einem negativen Ergebnis, wenn also kein Coronavirus nachgewiesen wird, kann mit der „Freitestung“ die Quarantänepflicht vorzeitig beendet werden. Das betrifft Reiserückkehrer, die auf anderem Wege als über die Flughäfen eingereist sind, und solche, die das Testangebot am Flughafen nicht genutzt haben. Ein kostenloser Test ist beim Gesundheitsamt NICHT möglich. Die tagesaktuelle Liste der Risikogebiete findet man unter https://www.staedteregion-aachen.de/risikogebiete. Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen (Tel: 0241/5198-5300 oder Email: infektionsschutz@staedteregion-aachen.de) melden.
Die neuen Verordnungen gelten ab dem 15. Juli 2020 und treten mit Ablauf des 11. August 2020 außer Kraft. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona . Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


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