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Briefwahl in Monschau

Die Stadt Monschau informiert zur Beantragung und Abholung von Briefwahlunterlagen anlässlich der Kommunalwahlen 2020.
Wegen einer fehlerhaften Einteilung der Wahlbezirke wählen die Monschauer an zwei verschiedenen Terminen. Foto: Tim Reckmann/Pixelio.de

Wegen einer fehlerhaften Einteilung der Wahlbezirke wählen die Monschauer an zwei verschiedenen Terminen. Foto: Tim Reckmann/Pixelio.de

Bis zum 23. August 2020 erhalten alle Wahlberechtigten in der Stadt Monschau eine Wahlbenachrichtigung, die darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Somit sind sie wahlberechtigt für die am 13. September 2020 stattfindende Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Monschau und die Wahl des Städteregionstages der Städteregion Aachen. Außerdem findet am  27. September die Wahl des Rates der Stadt Monschau (Nachwahl) und evtl. die Bürgermeister-Stichwahl statt. Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger, die am 13. September 2020 16 Jahre alt und mit Hauptwohnsitz in der Stadt Monschau gemeldet sind.  Wer in einem anderen Stimmbezirk seines Wahlbezirks oder durch Briefwahl wählen möchte, benötigt einen Wahlschein. Wahlscheinanträge für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und für die Wahl des Städteregionstages am 13. September 2020 können mit  der Wahlbenachrichtigung (Vordruck auf der Rückseite), aber auch per E-Mail oder mündlich, nicht jedoch fernmündlich, gestellt werden. Sie werden bis zum 11. September 2020, 18 Uhr, entgegengenommen, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag am 13. September 2020, 15.00 Uhr. Weiterhin können Wahlscheinanträge online unter www.monschau.de beantragt werden (bis zum 9. September 2020, 23.59 Uhr). Wahlscheinanträge für die Wahl des Rates der Stadt Monschau (Nachwahl) und Wahlscheinanträge für eine etwaige Stichwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 27.09.2020 können ebenfalls mit der Wahlbenachrichtigung (Vordruck auf der Rückseite), aber auch per E-Mail oder mündlich, nicht jedoch fernmündlich, gestellt werden. Sie werden bis zum 25. September 2020, 18 Uhr, entgegengenommen, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag am 27. September 2020, 15 Uhr. Weiterhin können Wahlscheinanträge online unter www.monschau.de beantragt werden (bis zum 23. September 2020, 23.59 Uhr). Die Wahlunterlagen können für alle Wahlen auch persönlich während der folgenden Öffnungszeiten: montags bis donnerstags von 8.30 – 12.15 Uhr und freitags von 8.30 - 12.30 Uhr und zusätzlich
montags bis mittwochs von 14 – 15.30 Uhr und donnerstags von 14 – 18.00 Uhr beim Wahlamt, Rathaus, großer Sitzungssaal (Vorbau), Laufenstraße 84, abgeholt werden. Dafür ist die Vorlage des Personalausweises –bei Unionsbürgern des Identitätsausweises – erforderlich. Wer für einen anderen Briefwahlunterlagen beantragt und/oder abholen möchte, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.   Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Zu beachten sind die zur Zeit geltenden Hygienevorschriften. Das Rathaus ist mit Mund-Nasenschutz zu betreten. Weitere Auskünste unter Tel. 02472-81-222.


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