Falsche Rechnungen
Tatsächlich existiere auch eine „Zentrale Zahlstelle Justiz“ in Hamm für Gerichte in Nordrhein-Westfalen, nicht aber in Berlin. Zudem befinde sich unter der genannten Adresse in Berlin in der Tat eine behördliche Kosteneinziehungsstelle der Justiz. Diese beiden Stellen hätten aber nichts mit dieser vorgetäuschten Kostenrechnung zu tun, erklärt die Kammer. Bei der angegebenen Kontoverbindung handele es sich nämlich um das Konto des unbekannten Versenders des Schreibens. Es bestehe daher die Gefahr, dass betroffene Unternehmen unter dem falschen Eindruck eine Zahlung veranlassen, die sie nicht schulden. Die IHK rät daher, Kostenrechnungen immer sorgfältig zu prüfen. Betroffene Unternehmen sollten sich an die Polizei oder Staatsanwaltschaft wenden.