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Keine Anklage gegen Helmut Etschenberg

Die Staatsanwaltschaft Aachen hat das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Städteregionsrat Helmut Etschenberg und vier andere Beschuldigte wegen der Höhergruppierung von Personalratsmitgliedern der StädteRegion Aachen eingestellt.
Die Anklage gegen Helmut Etschenberg wegen möglicher Bevorteilung von Personalratsmitgliedern in seiner Zeit als Städteregionsrat ist eingestellt worden.

Die Anklage gegen Helmut Etschenberg wegen möglicher Bevorteilung von Personalratsmitgliedern in seiner Zeit als Städteregionsrat ist eingestellt worden.

Es wurde der Verdacht erhoben, dass die Einstufungen, dass die Einstufungen des Vorsitzenden und der zweiten Stellvertreterin des Personalrats unter bewusster Missachtung von Rechtsvorschriften erfolgt und der StädteRegion daher durch überhöhte Gehaltszahlungen erhebliche Schäden zugefügt worden sind. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen war die Höhergruppierung der Personalratsmitglieder keine Untreue. Dazu hätte den Entscheidungsträgern bewusst sein müssen, dass auf die gewährten Zahlungen ersichtlich kein Anspruch besteht. Ein solch gravierender Verstoß liegt nach dem Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen nicht vor. Damit Personalräte gegenüber anderen Beschäftigten nicht benachteiligt werden, soll sich ihre Gehaltseinstufung auch während ihrer Freistellung fortentwickeln können. »Die Höhergruppierungen der Personalratsmitglieder erfolgten unter Einhaltung der formellen Verfahrensvorgaben«, so die Staatsanwaltschaft. Insbesondere wurden die Vorgänge ausreichend dokumentiert und nach Prüfungen durch die Personalabteilung auch die Zustimmungen des Perso-nalrats eingeholt. Rechtliche Bedenken wurden damals von keiner Seite geäußert. Den Personalratsmitgliedern konnten die von ihnen erreichten Entgeltgruppen über gesetzliche »Öffnungsklauseln« zugewiesen werden. Dass im Einstufungsverfahren keine »Vergleichsgruppen« mit anderen Beschäftigten gebildet wurden, sondern lediglich eine Orientierung an einem weiteren Beschäftigten erfolgte (sogenanntes »Koppelmannverfahren«), entsprach damals langjährig praktizierter Verwaltungspraxis. Ein verwaltungsweit einheitliches Konzept zur Sicherstellung rechtskonformer Eingruppierungen und Einstufungen für freigestellte Personalratsmitglieder wurde durch die Verwaltung der StädteRegion erst Jahre später entwickelt. Für eine vorsätzliche Schädigung der StädteRegion durch die Beschuldigten haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.
Zivil- oder verwaltungsrechtliche Ansprüche bleiben davon unberührt.


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