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Neue Leitindikatoren für Infektionsgeschehen

Hospitalisierung, COVID-Anteil auf der Intensivstation und die bekannte Sieben-Tage-Inzidenz sind ab sofort Leitindikatoren, um das Infektionsgeschehen von Corona zu beherrschen.
Am Dienstag steht zwischen 10 und 17 Uhr der Impfbus wieder auf dem Victor-Gelände in Imgenbroich.

Am Dienstag steht zwischen 10 und 17 Uhr der Impfbus wieder auf dem Victor-Gelände in Imgenbroich.

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus.
Seit Ende Februar 2020 wurden insgesamt 29.693 nachgewiesen Infizierte gezählt. Das sind gegenüber der Meldung von Freitag, 10. September, 167 Fälle mehr. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 597.
Das Robert Koch-Institut (RKI) weist heute für die StädteRegion Aachen eine Inzidenz von 78 aus. Die Sieben-Tage-Inzidenz des Landes liegt bei 99. Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI unter https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/


Ab sofort gelten neue Leitindikatoren zur Bewertung des Infektionsgeschehens
Zur Bewertung des Infektionsgeschehens wird ab sofort auf eine umfassende Berücksichtigung der im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen drei Leitindikatoren abgestellt: der bekannten Sieben-Tage-Inzidenz, der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und der Auslastung der Intensivbetten. Daher wurde in der Coronaschutzverordnung der bisher als Grenzwert bestimmter Maßnahmen festgeschriebene Wert von 35 bei der Sieben-Tage-Inzidenz gestrichen. Die inzwischen bekannte 3G-Regelung, die aufgrund dieses Grenzwertes seit Anfang August landesweit für den Zugang zu bestimmten Veranstaltungen und Einrichtungen gilt, bleibt aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens auch unter Berücksichtigung der neuen Leitindikatoren bis auf weiteres unverändert bestehen.

Die neuen drei Leitindikatoren im Detail

1. Leitindikator: Sieben-Tage-Hospitalisierung
Die Zahl misst, wie viele infizierte Personen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage ins Krankenhaus aufgenommen wurden. Sie ist damit ein Indikator für die Zahl der schweren Krankheitsverläufe und kann einen frühen Hinweis auf eine drohende Überlastung des Gesundheits- und Krankenhaussystems geben.
Für den Hospitalisierungsindikator werden in Nordrhein-Westfalen zwei Werte ausgewiesen: Erstens der anhand der Vorgaben des RKIs berechnete Wert. Dieser beruht auf den Meldungen der Gesundheitsämter, die den bereits von ihnen gemeldeten Infektionsfällen nachträglich die namentlichen Einweisungsmeldungen aus den Krankenhäusern zuordnen. Dieser Wert ist vor allem bedeutsam, weil er bundesweit einheitlich errechnet wird und damit eine bundeseinheitliche Bewertung des Infektionsgeschehens ermöglicht. Allerdings erfordert der Wert eine Einzelfallbearbeitung jedes Infektionsfalles durch die Gesundheitsämter, die gerade in der aktuellen Belastungssituation manchmal erst nach einigen Arbeitstagen abgeschlossen ist.
Um zusätzlich einen aktuelleren Hinweis auf die Hospitalisierungen zu ermöglichen, wird zweitens zusätzlich der Hospitalisierungsindikator ausgewiesen, der sich unmittelbar aus den täglichen (nicht namentlichen) Gesamtmeldungen der Krankenhäuserüber die Aufnahme von Covid-19-Patient*innen im Informationssystem Gefahrenabwehr NRW (IG NRW) ergibt. Dieser Wert ermöglicht eine sehr aktuelle Einschätzung, weicht aber naturgemäß von dem RKI-basierten Wert ab und wird am gleichen Meldetag jedenfalls in Perioden eines ansteigenden Infektionsgeschehens in der Regel höher liegen.

2. Leitindikator: COVID-Anteil an der Intensivkapazität
Dieser Indikator bildet die Belastung der Intensivstationen ab und steht damit unmittelbar für das Risiko einer Überlastung dieser medizinischen Versorgungsstrukturen. Der Anteil, mit dem Covid-19-Patient*innen die intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten auslasten, wird durch die Zahl der neu aufgenommenen Patient*innen bestimmt, sie ist aber auch abhängig von der Dauer der notwendigen Hospitalisierung (Liegezeit) und der (personellen) Aufwände bei der Behandlung.
Die Berechnung erfolgt auf Basis der Daten aus dem Register der Fachgesellschaft der Intensivmediziner (DIVI) als Prozentanteil der Covid-19-Patient*innen auf den Intensivstationen an den betreibbaren Erwachsenen-Intensivbetten. Auch hier ist durch den Rückgriff auf das DIVI-Register eine Vergleichbarkeit mit den Bundeswerten gegeben.

3. Leitindikator: Sieben-Tage-Inzidenz
Auch die bereits bekannte Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen bleibt ein wichtiger Indikator. Steigt dieser Wert, bedeutet das, dass sich die Infektion schneller und breiter in der Bevölkerung ausbreitet. Insbesondere die altersbezogenen Inzidenzen sind nach wie vor ein guter Maßstab dafür, in welchem Ausmaß vulnerable Bevölkerungsgruppen betroffen sind. Anhand der Inzidenz kann die Wirksamkeit von Corona-Schutzmaßnahmen relativ zeitnah abgelesen werden. Zudem bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz ein guter Indikator dafür, in welchem Maß eine Kontaktpersonennachverfolgung noch möglich ist. Die Sieben-Tage-Inzidenz ist darüber hinaus ein wichtiger Frühindikator für das Geschehen in den Krankenhäusern.

Auf die Festlegung von pauschalen Grenzwerten für die einzelnen neuen Indikatoren hat das Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen verzichtet. Stattdessen soll das Zusammenwirken der verschiedenen Indikatoren unter Berücksichtigung des Impfstatus, der Altersverteilung für Hospitalisierungswahrscheinlichkeiten oder die Entwicklung des Verhältnisses zwischen Krankenhauseinweisung und später erforderlicher Intensivbehandlung beobachtet werden.

Die aktuellen Werte der neuen Leitindikatoren wird das Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Kürze veröffentlichen.

Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung wird deren Geltung zugleich bis zum 8. Oktober 2021 verlängert. Sie ist nachzulesen unter https://www.land.nrw/corona

Neue Corona-Test-und-Quarantäneverordnung

Seit dem 11. September gilt eine neue Corona-Test-und-Quarantäneverordnung.
Die Quarantäne endet, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen beziehungsweise während der Quarantäne auftreten, nach zehn Tagen gerechnet ab der Testung des positiv getesteten Haushaltsmitglieds.

Bei Personen, die keine Krankheitssymptome aufweisen, kann die Quarantäne im Einzelfall durch eine Entscheidung des Gesundheitsamts vorzeitig beendet werden, wenn

•    die betreffende Person ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests vorlegt, der frühestens am fünften Tag der Quarantäne vorgenommen wurde,
•    die betreffende Person ein negatives Testergebnis eines qualifizierten Coronaschnelltests vorlegt, der frühestens am fünften Tag der Quarantäne vorgenommen wurde, und nachgewiesen ist, dass die Person mindestens zwei Mal pro Woche an verpflichtend vorgesehenen regelmäßigen Testungen auf Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus teilnimmt oder
•    die betreffende Person ein negatives Testergebnis eines qualifizierten Coronaschnelltests vorlegt, der frühestens am siebten Tag der Quarantäne vorgenommen wurde.
•    Ein Coronaschnelltest, der zur vorzeitigen Beendigung der Quarantäne genutzt werden soll, muss ein qualitativ hochwertiger Antigen-Schnelltest aus der Liste des Paul-Ehrlich-Instituts sein, wie ihn Arztpraxen und Bürgertestzentren anbieten.  

Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung ist bis zum 30. September gültig.

Quarantäneregeln in Schulen und Kitas

Infiziert sich innerhalb einer Klasse, eines Kurses, einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle ein einzelnes Kind, wird dieses in eine 14-tägige Quarantäne geschickt. Die übrigen Kinder müssen in der Regel nicht in Quarantäne.
Zur Kontrolle wird bei Auftreten eines Falls in Schulen mit Antigentests die Zahl der wöchentlichen Regeltestungen erhöht.
In der aktuellsten Schulmail hat das Land NRW zudem angekündigt, die wöchentlichen Regeltestungen an den weiterführenden Schulen ab dem 20. September von zwei auf drei zu erhöhen.
In Angeboten der Kindertagesbetreuung werden neben den regelhaften freiwilligen Selbsttests nach dem Auftreten eines Infektionsfalls drei Antigenselbsttests pro Woche verpflichtend durch die Eltern durchgeführt. Auch das nicht immunisierte Personal in Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflegepersonen müssen sich in diesem Zeitraum in gleicher Frequenz testen lassen. Werden in der Kindertagesbetreuung regelhaft Coronatestungen mittels PCR-Pool-Testungen durchgeführt, ist für die so Getesteten eine Intensivierung aufgrund der bereits sensitiveren Testmethode nicht erforderlich.

Nur wenn zum Beispiel mehrere Kinder infiziert sind und deshalb von einem erkennbar größeren Ausbruchsgeschehen ausgegangen werden kann, wird das Gesundheitsamt über das einzelne Kind hinaus Anordnungen zur Quarantäne erlassen. Die Quarantäne der Schüler*innen kann in diesem Fall durch einen negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden. Der PCR-Test erfolgt beim Arzt oder im Rahmen der Kapazitäten in den Testzentren. Der Test darf frühestens nach dem fünften Tag der Quarantäne vorgenommen werden. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schüler*innen sofort wieder am Unterricht teil. Diese Regelung gilt nicht für Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal.

Für Kita-Kinder ist eine „Freitestung“ nach dem fünften Tag der Quarantäne mittels PCR-Test und nach dem siebten Tag mittels eines qualitativ hochwertigen Antigen-Schnelltest möglich. Die Freitestung ist eigenständig beim Kinder- oder Hausarzt vorzunehmen und kostenlos.


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