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Gericht moniert Bebauungsplan

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat vor kurzem entschieden, dass der Bebauungsplan für das Industriegebiet Imgenbroich Nord-West unwirksam ist. Davon ist auch die Kaufland Filiale betroffen.
Seit 2015 lockt die Kaufland-Filiale mit einem Vollsortiment auf 2700 Quadratmetern in das Industriegebiet Imgenbroich Nord-West.  Foto: Tim Nolden

Seit 2015 lockt die Kaufland-Filiale mit einem Vollsortiment auf 2700 Quadratmetern in das Industriegebiet Imgenbroich Nord-West. Foto: Tim Nolden

Ausgangspunkt für das Verfahren war die Ansiedelung des Kaufland Vollsortimenters im Industriegebiet Imgenbroich Nord-West. Die Gemeinde Simmerath wollte den Bau verhindern, weil man die eigenen Einzelhändler bedroht sah.
»Wir haben gegen den Bebauungsplan geklagt, weil wir der Meinung waren, dass die Belange der Gemeinde Simmerath nicht ausreichend berücksichtigt wurden«, erklärt Bürgermeister Karl-Heinz Hermanns. Die Anträge, die den Bau der Filiale wegen des laufenden Verfahrens auf Eis legen sollten, wurden jedoch vom Verwaltungsgericht Aachen und vom Oberverwaltungsgericht abgelehnt, so dass Kaufland seine Filiale Ende 2015 eröffnen konnte. Nun jedoch ist das Gericht im Zuge des Normenkontrollverfahrens zu dem Ergebnis gekommen, dass der Bebauungsplan unwirksam ist. Stadt muss Fehler korrigieren
»Das bedeutet nicht, dass die Baugenehmigung nun ebenfalls rechtswidrig ist«, betonte Richterin Dr. Gudrun Dahme vom Oberverwaltungsgericht. Es käme nicht selten vor, dass Bebauungspläne für rechtswidrig erklärt würden. Die Stadt Monschau müsse nun Maßnahmen ergreifen, um die Mängel zu korrigieren. Beanstandet hatte das Gericht Bekanntmachungsfehler und Verstöße gegen das interkommunale Abstimmungsgebot  – also die Abwägung der Auswirkungen auf die Nachbarkommunen.
Zur Zeit laufen allerdings weitere Verfahren am Verwaltungsgericht Aachen, die über die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung befinden sollen. Selbst wenn diese rechtswidrig sein sollte, so Dr. Gudrun Dahme, hätte die Stadt Monschau immer noch die Möglichkeit, die Fehler zu korrigieren. Nur in sehr seltenen Fällen käme es in vergleichbaren Vorgängen zu einem Rückbau der Gebäude.
Keine Bedenken gegen Gewerbegebiet
Bei der Stadt Monschau will man die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. »Daran ausgerichtet wird die Neuaufstellung des Bebauungsplanes angegangen«, erklärt Kämmerer Franz-Karl Boden. In jedem Fall halte die Stadt an ihrer Entwicklungsabsicht an diesem Standort fest.
Das Urteil habe den Bebauungsplan nur aus formellen Gründen für unwirksam erklärt. »Wichtig war für die Stadt aber die gerichtliche Feststellung, dass der streitbefangene Bereich dem Allgemeinen Siedlungsbereich zugerechnet werden kann und damit materiell gegen eine Gewerbegebietsausweisung keine Bedenken bestehen«, so Boden.
Dennoch sei das Urteil des Oberverwaltungsgerichts ein Entwicklungshemmnis für den Standort Imgenbroich Nord-West.
Wie man seitens der Simmerather Verwaltung nach dem Urteil weitermachen möchte, dazu  wollte Bürgermeister Karl-Heinz Hermanns noch keine Auskunft geben. Er betonte,  dass man  sich nach Abschluss des Verfahrens noch mehr für eine konstruktive Zusammenarbeit mit der Stadt Monschau einsetzen wolle.
Wie mögliche Kompromisse zwischen der Stadt Monschau und der Gemeinde Simmerath aussehen könnten, dazu wollten sich beide Seiten nicht äußern.


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