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Was gilt im Corona-Winter?

Ab dem 11. Januar gelten verschärfte Kontaktbeschränkungen. Das Land hat eine Übersicht geschaffen, die erklären, welche Einrichtungen geschlossen bzw. geöffnet sind und welche Einschränkungen wo gelten.
Grafik: Staatskanzlei RLP

Grafik: Staatskanzlei RLP

Seit Montag, 11. Januar, gelten verschärfte Kontaktbeschränkungen: Im öffentlichen Raum sind Treffen lediglich mit Personen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren Person zulässig. Dabei werden Kinder bis einschließlich 6 Jahre nicht mitgezählt. Soweit es zwingende persönliche Gründe erfordern, insbesondere wenn eine angemessene Betreuung für Minderjährige oder pflegebedürftige Personen unter Ausschöpfung aller zumutbaren Möglichkeiten nicht umsetzbar ist, ist auch die Anwesenheit mehrerer minderjähriger Personen eines weiteren Hausstands gestattet. Wenn in einer rheinland-pfälzischen Kommune die 7-Tage-Inzidenz 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner übersteigt, kann der Bewegungsradius durch die betreffende Kommune auf 15 km eingeschränkt werden. Mit den neuen Maßnahmen sollen und wollen wir in Rheinland-Pfalz die Gleichung schaffen: Mehr Impfungen plus mehr Schutzmaßnahmen gleich weniger Neuinfektionen gleich mehr Freiheit.

Wie lange gelten die Regelungen?

Die 15. CoBeLVO tritt am 11. Januar 2021 in Rheinland-Pfalz in Kraft. Sie ist bis zum 31. Januar 2021 befristet. Die 15. CoBeLVO finden Sie unter https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/.

Alkohol, Ämter, Bus und Bahn ...

Das Land Rheinland-Pflaz hat auf seiner Homepage eine Übersicht über alle Einrichtungen geschaffen, die geschlossen bzw. geöffnet sind. Hier erhalten Interessierte auch Infos darüber, welche Einschränkungen wo gelten.


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