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Bleibt letzter Wunsch unerfüllt?

Eine 92-Jährige aus Satzvey hat sich vor ihrem Tod eine Urnenbestattung in Satzvey gewünscht. Bekommen hat sie ein Armenbegräbnis in Strempt.
Der letzte Wunsch der Verstorbenen war ein Urnenbegräbnis in Satzvey, stattdessen wurde sie in Strempt begraben.

Der letzte Wunsch der Verstorbenen war ein Urnenbegräbnis in Satzvey, stattdessen wurde sie in Strempt begraben.

 Rund 200 Menschen hat Manfred Lang bisher würdevoll unter die Erde gebracht. Als katholischer Diakon ist das seine Aufgabe. Die Bestattung vom 25. Oktober 2017 stecke ihm allerdings bis heute noch in den Knochen: An diesem Tag wurde eine 92-Jährige aus Satzvey beerdigt. Allerdings nicht so, wie es die Verstorbene zu Lebzeiten festgehalten hat. Statt einem Urnenbegräbnis auf dem Friedhof in ihrer Heimat hat sie ein anonymes Armenbegräbnis in Strempt erhalten.
Doch wie konnte es überhaupt dazu kommen? Das fragt sich auch die ehemalige Nachbarin der Verstorbenen. »Ich weiß, dass sie vermögend war. Sie hatte schließlich ein großes Haus und für den Fall ihres Todes hielt sie ein Sparbuch mit 30.000 Euro bereit«, sagt Patricia Esch. Doch von dem Konto schien zum Todeszeitpunkt am 2. Oktober jegliche Spur zu fehlen.    »Uns lag weder eine Bestattungsvorsorge vor, noch hat die Verstorbene einen Wunsch bezüglich ihrer Beerdigung bei uns hinterlegt«, sagt Manuela Regh, Geschäftsleiterin der Senioren- und Betreuungseinrichtung Haus Agnes Bertram in Mechernich. Dort hat die Verstorbene kurz vor ihrem Tod gewohnt. Sie wisse zwar, dass es mal eine Bestattungsvorsorge über einen Geldbetrag gegeben hat, diese aber eines Tages wieder aufgelöst wurde. Deshalb sei sie lediglich ihrer Pflicht nachgekommen und habe den Tod beim Sozialamt gemeldet. Dieses habe dann überprüft, ob finanzielle Mittel vorliegen. Da das nicht der Fall war, wurde ein Armenbegräbnis veranlasst. »Es hat sich leider kein Angehöriger gemeldet, der die Kosten für die gewünschte Bestattung übernehmen wollte«, so Regh.
Auch der vom Amtsgericht Euskirchen ernannten gesetzlichen Betreuerin von der Verstorbenen  seien die Hände gebunden gewesen: »Das Gesetz besagt, dass die Betreuung mit dem Tod endet«. Zu weiteren Auskünften war sie nicht bereit, hoffe aber, dass dieser Fall auch die Politik wach rüttele und für solche Fälle eine Ausnahmeregelung ins Leben gerufen wird.
 
 »Ich frage mich trotzdem, wieso niemand von ihrem letzten Wunsch wusste«, ist Patricia Esch verwundert und fordert deshalb eine Umbettung der Verstorbenen. Diese kann allerdings nur der Erbe veranlassen und dieser ist - wie vor rund drei Wochen bei der Testamentseröffnung bekannt wurde - allein die Caritas. »Als die Verstorbene noch in ihrem Haus lebte, hatte sie häufiger Kontakt mit dem Caritasverband«, so Bernhard Becker vom geschäftsführenden Vorstand des Wohlfahrtsverbandes. Sie habe lediglich erwähnt, dass sie der Caritas ihr Vermögen vermachen möchte.
»Umso schrecklicher war es für uns, erst nach der Bestattung am 25. Oktober zu erfahren, dass die Betreute verstorben ist und ein Armenbegräbnis erhalten hat«, so Becker. Er hat deswegen auch alle Hebel in Bewegung gesetzt, um den letzten Wunsch der Verstorbenen doch noch umsetzen zu können. »Am kommenden Freitag findet um 9 Uhr ein Gottesdienst zu Ehren der Verstorbenen in Satzvey in der Pfarrkirche St. Pantaleon statt. Im Anschluss wird sie umgebettet«, erzählt Bernhard Becker. Die Kosten trage selbstverständlich die Caritas. Das angesparte Geld sei aber bis heute noch nicht aufgetaucht. (ab)


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