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Bürgerbegehren fordert Austritt aus der A.R.T.

"Mehr Bürgerwille"-Sprecher Karl Hüppeler überreichte 3.775 Unterschriften an Landrätin Julia Gieseking.
Mehrere Listenstapel hatte Karl Hüppeler (r.) für Landrätin Julia Gieseking mitgebracht. Foto: Mager

Mehrere Listenstapel hatte Karl Hüppeler (r.) für Landrätin Julia Gieseking mitgebracht. Foto: Mager

"Vorsicht Kostenfalls - raus aus der A.R.T.", fordert das gleichnamige Bürgerbegehren der Bürgerinitiative "Mehr Bürgerwille". Dafür sammelten Karl Hüppeler, Sprecher der Initiative, und seine Mitstreiter seit Oktober 3.775 Unterschriften. Die Unterschriftenliste überreichte Hüppeler nun - coronabedingt vor dem Haupteingang der Kreisverwaltung - an Landrätin Julia Gieseking. Hüppeler begründet den Wunsch nach Austritt des Landkreises Vulkaneifel aus dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) damit, dass es seit dem Beitritt 2016 bis heute schon vier Gebührenerhöhungen gegeben habe. Dies sei unangemessen und zu hoch. Außerdem würden Menschen, die Bioabfall selbst kompostieren, seit Einführung des Bringsystems für Bioabfälle ("Biotüte") nicht mehr entlastet und für Leistungen zahlen, die sie nicht in Anspruch nehmen. Zu hoch seien zudem die Gebühr von 111,25 Euro für die freiwillige hauseigene Biotonne. "Viele können sich die Biotonne nicht leisten", monierte Hüppeler bei der Übergabe: "Ich gehe davon aus, dass der Kreis wieder eine eigene Müllentsorgung auf die Beine stellen kann." Hüppeler schätzt, dass der Rückhalt in der Bevölkerung groß ist. Rund 90 Prozent der angesprochenen Menschen hätten das Bürgerbegehren unterschrieben. Die 3.775 Unterschriften sind laut Hüppeler etwa 800 Unterschriften mehr als benötigt, um einen Bürgerentscheid, bei dem die Bürger über den Austritt aus der A.R.T. entscheiden können, zu initiieren. Nun ist es an der Kreisverwaltung, die formale Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu prüfen. "Da wir im Vorfeld eine juristische Prüfung unseres Bürgerbegehrens haben vornehmen lassen, gehen wir von der Zulässigkeit aus", so Hüppeler. Sollte die Zulässigkeit verwehrt werden, sehe man sich gezwungen, vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. Ist das Bürgerbegehren zulässig, wird es im Kreistag behandelt. Ob es schon bei der nächsten Kreistagssitzung am 28. Juni auf der Tagesordnung stehen wird, konnte die Landrätin noch nicht sagen. Sie warf zudem ein, ob es nicht auch möglich sei, zusammen mit der A.R.T. nach Lösungen für die Probleme zu suchen. Dem stand Hüppeler offen gegenüber. Parallel hat "Mehr Bürgerwille" am 30. März eine Strafanzeige wegen Nötigung gegen die A.R.T. gestellt. Der Zweckverband habe im Verbandsgebiet Sammelcontainer für Bioabfall nicht flächendeckend aufgestellt. Daher könne ein Großteil der Verbraucher seinen Bioabfall nicht gesetzeskonform in einem dafür vorgesehenen Behältnis entsorgen. Eine gesetzlich vorgeschriebene Müllentsorgung sei so nicht möglich.


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