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Delta-Variante ist im Kreis vorherrschend

Das Infektionsgeschehen im Landkreis Vulkaneifel spielt sich aktuell hauptsächlich in der jüngeren Altersgruppe bis zum 40. Lebensjahr ab.
Symbol-Foto: Archiv

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Dabei sind die Verläufe bisher - anders als noch vor einigen Monaten, als die Impfquote noch deutlich geringer war und sich sehr viel mehr ältere Menschen infiziert haben – nicht besorgniserregend. Die Infektionszahlen der letzten Woche resultieren weitestgehend aus Einträgen in mehreren Schulen und Kindertagesstätten im Landkreis Vulkaneifel. Einen Eintrag hat es u.a. in einer Klasse einer Gerolsteiner Grundschule, einer Klasse an einem Dauner Gymnasium sowie in den Kindertagesstätten in Üdersdorf, Jünkerath und Lissendorf gegeben. Die Kontaktpersonen wurden seitens des Gesundheitsamtes getestet. Im Hinblick auf die betroffenen Kindertagesstätten können diejenigen Kinder, die ein negatives Testergebnis aufgewiesen haben, die Einrichtung wieder besuchen und müssen nicht in Quarantäne. Hintergrund ist die seit dem gestrigen 5. September geltende Dritte Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS - CoV - 2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen. Demnach gilt bei Auftreten einer Infektion mit SARS CoV 2 in Kindertagesstätten für die betreuten Kinder innerhalb der Gruppe der Einrichtung, in der die Infektion aufgetreten ist, eine einmalige Testpflicht mittels PCR, aber keine Absonderungspflicht. D.h. negativ getestete Kinder können die Einrichtung wieder besuchen und müssen nicht wie bisher in Quarantäne. Die vorherrschende Virusvariante ist auch im Landkreis Vulkaneifel inzwischen die Delta-Variante.  Da eine erfolgreiche Impfung gegen SARS-CoV-2 vor schweren Verläufen und Todesfällen schützt, ist der dringende Apell an all diejenigen, die bisher noch gezögert haben, sich impfen zu lassen und damit sich und andere zu schützen. Ebenso sollten vulnerable Gruppen - hier vor allem die über 80-jährigen, deren Zweitimpfung sechs Monate und länger zurückliegt – eine Auffrischungsimpfung (sog. Booster-Impfung) vornehmen lassen. 


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