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Fünf Jahre Haft für Millionenbetrüger

Der Angeklagte wurde des Betrugs in 142 Fällen für schuldig befunden.
Der Angeklagte Frank H. (r.) mit seinem Verteidiger Peter Kubitza. Foto: Woltmann

Der Angeklagte Frank H. (r.) mit seinem Verteidiger Peter Kubitza. Foto: Woltmann

Ende September startete am Landgericht Koblenz der Prozess gegen den Dauner Frank H. (Name von der Redaktion geändert). Ihm wurde von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, 38 Personen um mehr als eine Millionen Euro betrogen zu haben (wir berichteten). Der Rentner hat das Geld, das er von den privaten Investoren zwischen Juli 2015 und Januar 2020 für Spekulationsgeschäfte erhalten hat, hauptsächlich dazu genutzt, sich seinen privaten Lebensstil zu finanzieren. Durch selbst geschriebene Bücher, diverse Internetauftritte, Videos auf YouTube und Seminare hat der Mann für seine Dienstleistungen geworben.
Am letzten Hauptverhandlungstag Mitte November nannte der Staatsanwalt Frank H. einen »Börsen-Scharlatan«, der Wissen zu Börsengeschäften vorgegeben habe, das er nicht besessen habe.  Seine großen Talente, die ihm bei seiner »One-Man-Show« geholfen haben, seien sein Charisma und das selbstsichere Auftreten gewesen. Dadurch hätten ihm die Geschädigten geglaubt und ihm ihr Geld anvertraut und stehen nun vor einem »Scherbenhaufen«.
Verteidiger Peter Kubitza sah den Angeklagten unterdessen selbst als Opfer, da er fest davon ausgegangen sei, die notwendigen Kompetenzen für seine Geschäfte zu besitzen. Er habe zu Beginn keine kriminellen Absichten gehabt, stattdessen seien ihm die Geschäfte schlicht und einfach entglitten.
Frank H. selbst zeigte sich am letzten Verhandlungstag einsichtig und nannte die zehn Monate Untersuchungshaft eine »drastische Warnung« und äußerte den Wunsch, den Geschädigten das Geld zurückzuzahlen: »Dafür muss ich aber arbeiten können.« Eine Haftstrafe helfe ihm dabei nicht. Am Dienstag wurde nun  das Urteil in Koblenz verkündet. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Frank H. seine Anleger in insgesamt 142 Fällen betrogen hat. Er wurde deswegen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.


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