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Aufstallungspflicht endet: Geflügel darf bald wieder ins Freie

Eifelkreis Bitburg-Prüm. Die Allgemeinverfügung zur Geflügelpest im Eifelkreis läuft am 19. Dezember aus. Ab dem 20. Dezember entfällt damit grundsätzlich die Aufstallungspflicht – das Veterinäramt rät Halterinnen und Haltern dennoch weiterhin zu Vorsicht und konsequenter Biosicherheit.

Symbolfoto

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Bild: CanvaPro

Im Eifelkreis Bitburg-Prüm wird die Aufstallungspflicht für Geflügel aufgehoben. Die bislang geltende Allgemeinverfügung zur Geflügelpest endet mit Ablauf des 19. Dezember 2025 und soll nicht verlängert werden. Damit besteht ab dem 20. Dezember 2025 grundsätzlich keine Pflicht mehr, Geflügel aufzustallen. Auch Geflügelausstellungen können wieder stattfinden.

Trotz des abgeschlossenen Herbst-Vogelzugs bleibt das Risiko eines Ausbruchs der Geflügelpest laut Kreisverwaltung bestehen. In der Region halten sich weiterhin zahlreiche Wildvögel auf, darunter vor allem Gänse, Enten und Reiher. Diese Tiere können das Virus auch ohne sichtbare Symptome tragen und ausscheiden. Zudem können Influenzaviren bei niedrigen Temperaturen und hoher Feuchtigkeit über längere Zeit in der Umwelt infektiös bleiben – etwa in Wasser, Schlamm oder Kot. In der kalten Jahreszeit können Witterung und stehende Gewässer die Verbreitung begünstigen.

Das Veterinäramt empfiehlt Geflügelhalterinnen und -haltern daher weiterhin, die Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten und Geflügel vorerst freiwillig weiter aufzustallen. Zudem wird geraten, Betriebe organisatorisch und technisch so aufzustellen, dass mögliche künftige Anordnungen einer Aufstallungspflicht kurzfristig umgesetzt werden können.


Quelle: Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm


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