

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) begrüßt die Entscheidung des Bundeskabinetts, die Agrardieselrückvergütung ab dem 1. Januar 2026 wieder vollständig einzuführen. Damit wird die bis 2025 stark gekürzte Steuerentlastung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe in voller Höhe zurückkehren. Künftig erhalten die Betriebe erneut 21,48 Cent pro Liter Diesel zurück.
BWV-Präsident Marco Weber bezeichnete den Beschluss als wichtigen Erfolg für die Landwirtschaft: „Wir Bauern und Winzer haben letztes Jahr unter anderem für die Beibehaltung der Agrardieselsteuerrückerstattung demonstriert. Die Gesellschaft und weite Teile der Politik standen und stehen hinter uns. Die aktuelle Regierungskoalition hat eine wichtige Zusage nun eingehalten.“
Nach den Worten Webers könne die Landwirtschaft nur mit gesellschaftlichem Rückhalt konkurrenzfähig wirtschaften und die Bevölkerung zuverlässig mit regionalen Produkten versorgen.
Bis Ende Februar 2024 lag die Entlastung bei 21,48 Cent pro Liter Diesel. Ab März 2024 wurde sie zunächst auf 12,888 Cent und zum 1. Januar 2025 auf 6,444 Cent abgesenkt. Ohne den jetzigen Kabinettsbeschluss wäre die Steuervergünstigung ab 2026 komplett entfallen.
Mit der nun beschlossenen Rückkehr zur alten Regelung erhalten die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe im Durchschnitt eine Entlastung von rund 2.790 Euro pro Jahr. Der Betrag variiert je nach Größe, Art und Bewirtschaftungsform des Betriebs.
Nach Angaben der Bundesregierung beläuft sich die Gesamtsumme der steuerlichen Entlastung künftig auf etwa 430 Millionen Euro pro Jahr. Die Rückerstattung erfolgt wie bisher im Rahmen eines nachgelagerten Entlastungsverfahrens: Betriebe müssen einen Antrag stellen, die Auszahlung erfolgt im Folgejahr.
Für den Bauern- und Winzerverband ist die Entscheidung nicht nur eine finanzielle Erleichterung, sondern auch ein politisches Signal. Die Rückkehr der vollen Agrardieselrückvergütung zeige, dass die Anliegen der Branche Gehör gefunden haben.



