Julia Borsch

Der Genossenschaftsverband zum Wohnbauprojekt in Irrel

Irrel. "Neues Wohnen Opp der Lupp" ist angesagt.

Genossenschaften kennt man bei Banken, in der Landwirtschaft, Einkaufsgenossenschaften. Was bzw. wie funktionieren Wohngenossenschaften, was ist das Besondere daran, gibt es zusätzliche Vorteile oder warum kommt das Thema Genossenschaft im Wohnungsbereich immer mehr auf? Welche Vorteile bietet diese Wohnform?

Die Basis einer jeden Genossenschaft sind die Personen, die durch die Genossenschaft gefördert werden sollen, also ihre Mitglieder. Diese nehmen ihre Rechte in der sogenannten Generalversammlung wahr. In der Generalversammlung hat jedes Genossenschaftsmitglied grundsätzlich eine Stimme, und zwar unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile es gezeichnet hat. Die Generalversammlung wählt den Aufsichtsrat, der mindestens aus drei Personen besteht. Bei Genossenschaften mit maximal 20 Mitgliedern kann auf einen Aufsichtsrat verzichtet werden. Der Aufsichtsrat bestellt und kontrolliert den Vorstand, der wiederum aus mindestens zwei Genossenschaftsmitgliedern (bei Kleinstgenossenschaften reicht eine Person) bestehen muss. Der Vorstand leitet die Genossenschaft, er kümmert sich um die Mitglieder, verwaltet und betreut diese. Bei größeren Genossenschaften ist er auch für die Einstellung von Personal zuständig. Die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG) basiert auf den Prinzipien Selbsthilfe, Selbstbestimmung und Selbstverwaltung. Bei Wohnungsgenossenschaften erhalten die Mitglieder mit dem Erwerb von Geschäftsanteilen ein lebenslanges Nutzungsrecht an einer Genossenschaftswohnung. Sie sind damit zugleich Mieter und stimmberechtigte Anteilseigner des genossenschaftlichen Wohnungsunternehmens. Im Genossenschaftsgesetz sowie in den jeweiligen Satzungen der Genossenschaften sind die Rechte und Pflichten der Mitglieder geregelt.

Genossenschaften stehen für Gemeinschaft, demokratische Kultur, Sicherheit und Stabilität. Viele Menschen wünschen sich einen stärkeren gemeinschaftlichen Zusammenhalt und engere Bindungen an die Nachbarschaft. Gemeinschaftliche Wohnformen bieten dafür zahlreiche Möglichkeiten. Jeder vierte Deutsche ist Mitglied in einer Genossenschaft. Weltweit gibt es 700 Millionen Genossenschaftsmitglieder. Und: Die Genossenschaftsidee wurde von der UNESCO-Kommission zur Internationalen Liste des Immateriellen Kulturerbes hinzugefügt.

Vorteile
Lebenslanges Wohnrecht Wer in einer Wohnungsbaugenossenschaft Mieter ist, hat ein lebenslanges Wohnrecht. Das heißt, der Mieter kann nicht einfach aus seiner Wohnung geworfen werden. Es sei denn er verstößt gegen die Satzung oder andere innere Ordnungen der Genossenschaft.

Moderate Mieten
Im Vergleich zu privaten Vermietern bezahlt man als Mieter in einer Baugenossenschaft nur moderate Mieten. Denn Ziel der meisten Baugenossenschaften ist es, dem Mieter nachhaltigen und preiswerten Wohnraum anzubieten. Das heißt Wohnungsbaugenossenschaften denken im Sinne ihrer Mieter und nicht im Sinne von Investoren - Nutzen- statt Gewinnorientiert, Kostendeckung statt Renditeerwartung, Geld dient Wohnen und nicht Wohnen dient Geld.

Mitbestimmungsrecht
Als Genossenschaftsmitglied besitzt (zeichnet) man je nach Wohnungsgröße eine bestimmte Anzahl von Genossenschaftsanteilen (Pflichtanteile). Diese sichern den Mietern ein demokratisches Mitspracherecht in der Mitgliederversammlung (pro Kopf in der Regel eine Stimme), ermöglichen die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder (Selbstorganisation) und die aktive Mitgestaltung.

Soziales Engagement
Viele Wohnungsbaugenossenschaften, wie zum Beispiel die Wohnungsbaugenossenschaften in Berlin, bieten ihren Mietern soziale Dienste an. Dazu gehören diverse Beratungen durch Sozialarbeiter, Gemeinschaftsräume, Veranstaltungen oder Hol- und Bringdienste für ältere Menschen.

Ausschüttung von Dividenden
Wer einer Baugenossenschaft beitreten will, muss Genossenschaftsanteile erwerben. Zwar zahlen nicht alle Wohnungsbaugenossenschaften ihren Mietern eine Dividende auf deren Anteile, aber es gibt einige Ausnahmen. So bekommt man als Mieter einer Baugenossenschaft teilweise zwischen drei und sechs Prozent Dividende pro Jahr auf seine Genossenschaftsanteile. Wie viele Anteile man zeichnen muss, richtet sich meistens nach der Wohnungsgröße.

"Feindliche Übernahme" ist ausgeschlossen
Die Genossenschaft ist ein flexibles Modell für große und kleine Wohnprojekte Rund 2.000 Wohnungsgenossenschaften gibt es in Deutschland mit 2,2 Mio. Wohnungen https://www.genossenschaftsverband.de/mitglieder/testseite-neue-eiv/

Die Stärken der Genossenschaft

- Mitgliederförderung statt Gewinnmaximierung - Moderate Mieten durch Nutzungsentgelt ohne Renditeerwartung
- Mitwirkungsrecht der Mitglieder als Mieter und Miteigentümer ("3.Weg")
- Lebenslanges Wohnrecht (Dauernutzungsrecht, auch vererbbar), Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen
- Sicherheit vor feindlichen Übernahmen
- Flexibilität hinsichtlich des Ein- und Austritts von Mitgliedern
- Kapitalbeteiligungen und Stimmrechte festgelegt
- Dominanz durch einzelne ausgeschlossen, Gruppenzusammensetzung selbst wählbar
- Kein Mindestkapital
- Haftungsbegrenzung möglich (auf GA)
- Insolvenzresistenz (Prüfung)

 

Die Fragen stellte Edith Billigmann.
Die Fragen beantwortete der Genossenschaftsverband.


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