Nikolas Leube

Einigung nach Wochen: Nun sollen die gefährlichen Asbest-Rückstände weg

Bollendorf-Weilerbach. Schwere Vorwürfe, eine späte Warnung und ein Streit um Zuständigkeiten: Nach Wochen der Diskussionen haben sich die Behörden nach dem Großbrand offenbar auf das weitere Vorgehen verständigt.

Nach wochenlangem Streit um Zuständigkeiten haben sich die beteiligten Behörden offenbar auf ein Vorgehen zur Beseitigung der Asbestrückstände geeinigt.

Nach wochenlangem Streit um Zuständigkeiten haben sich die beteiligten Behörden offenbar auf ein Vorgehen zur Beseitigung der Asbestrückstände geeinigt.

Bild: Feuerwehr VG Südeifel

Nachdem die Folgen des Großbrands in Bollendorf-Weilerbach am 13. Mai wochenlang für Streit zwischen Behörden gesorgt hatten, sollen die Arbeiten zur Beseitigung von Asbestrückständen inzwischen begonnen haben. Das bestätigte der Bollendorfer Ortsbürgermeister Robert Steimetz dem WochenSpiegel. Gleichzeitig wird nun bekannt, mit welchen schweren Vorwürfen die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord am 3. Juni die Kommunalaufsicht einschaltete.

Landesbehörde erhob schwere Vorwürfe

Auszüge des Schreibens liegen dem WochenSpiegel vor. Darin erklärt die SGD Nord, die Kreisverwaltung bereits am 28. Mai darauf hingewiesen zu haben, „unverzüglich Maßnahmen zur Absperrung, Einhausung und Einsammlung der Abfälle einzuleiten“, da von Asbesttrümmern und -fasern „besonders hohe Gesundheitsgefahren für Menschen“ ausgingen. Dennoch habe die Kreisverwaltung „keinerlei Reaktion“ gezeigt. Stattdessen sei mitgeteilt worden, dass der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger A.R.T. zunächst seine Zuständigkeit prüfe.

Besonders deutlich wird die Kritik im weiteren Verlauf des Schreibens. Dort heißt es: „Nach nunmehr drei Wochen, in denen das Trümmerfeld weiterhin offen liegt und der erheblichen Gesundheitsgefahren, die von Asbest und dessen Fasern ausgehen, sehen wir uns gezwungen, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion um kommunalaufsichtliches Einschreiten zu ersuchen.“

Der Eifelkreis hatte die Vorwürfe bereits zuvor zurückgewiesen. Die Kreisverwaltung erklärte, die Ausführungen der SGD Nord suggerierten ein Versäumnis des Eifelkreises, das „de facto nicht vorliegt“. Nach Auffassung der Kreisverwaltung liegt die Verantwortung für die Beräumung eines Grundstücks zunächst beim jeweiligen Eigentümer. Eine automatische Zuständigkeit des Zweckverbands A.R.T. oder der Kreisverwaltung bestehe nicht.

Späte Warnung löste Kritik aus

Der Fall hatte in den vergangenen Wochen für Diskussionen gesorgt. Erst am 27. Mai – und damit zwei Wochen nach dem Brand vom 13. Mai – warnte der Eifelkreis die Anwohner vor möglichen Gesundheitsgefahren durch freigesetzte Asbestfasern und veröffentlichte entsprechende Handlungsempfehlungen. Die späte Warnung führte zu Kritik und rückte Fragen zu den Abläufen und Zuständigkeiten der beteiligten Behörden in den Fokus.

Landrat wechselte mitten im Behördenstreit zur ADD

Besonders brisant: Die entscheidenden Vorgänge fielen noch in die Amtszeit von Landrat Andreas Kruppert – vom Brand am 13. Mai über die Begehung am 21. Mai und die Warnung der Bevölkerung am 27. Mai bis hin zu dem Schreiben der SGD Nord vom 28. Mai. Zum 1. Juni wechselte Kruppert als neuer Präsident an die Spitze der ADD. Bereits zwei Tage später ging dort das Schreiben der SGD Nord ein, das die Vorwürfe an den Eifelkreis beinhaltete.

Behörden einigen sich nach Wochen

Nach WochenSpiegel-Informationen trafen sich die beteiligten Behörden am 11. Juni zu einem gemeinsamen Ortstermin. Die ADD erklärte dazu: „Im Rahmen eines gemeinsamen Ortstermins bestand unter den Vertretern der fachlich zuständigen Behörden Einvernehmen darüber, dass auf den betroffenen Flächen die besprochenen Arbeiten aufgenommen werden.“

Dass inzwischen tatsächlich gearbeitet werden soll, bestätigte Ortsbürgermeister Robert Steimetz. Nach seinen Angaben war am Montag ein Bagger auf dem betroffenen Gelände im Einsatz.

Welche Rolle hat die ADD?

Offen blieb bislang, wie die ADD mit dem Ersuchen der SGD Nord zwischen dem 3. Juni und dem Ortstermin am 11. Juni umging. Auf WochenSpiegel-Nachfrage erklärte die Behörde nun, dass nach Eingang des Schreibens am 3. Juni mit der Bearbeitung des Vorgangs begonnen worden sei. Aufgrund der weiteren Entwicklungen und Abstimmungen zwischen den fachlich zuständigen Behörden habe sich eine Prüfung jedoch erübrigt.

Nach Angaben der ADD fand bereits am 8. Juni eine Videokonferenz mit den beteiligten Fachbehörden statt, an der auch die ADD teilnahm. Dabei habe sich bereits eine Einigung über das weitere Vorgehen abgezeichnet, die bei dem gemeinsamen Termin am 11. Juni bestätigt worden sei.

Auch die Kreisverwaltung erklärte, dass das weitere Vorgehen zwischen den beteiligten Behörden abgestimmt worden sei. Welche Maßnahmen konkret vereinbart wurden, bleibt jedoch vorerst offen. Der Eifelkreis teilte auf WochenSpiegel-Nachfrage mit, dass „detailliertere Auskünfte zur besprochenen Vorgehensweise“ derzeit nicht fortlaufend mitgeteilt werden könnten.

Was ist Asbest?

  • Asbest wurde vor allem zwischen den 1950er- und 1980er-Jahren in Dach- und Fassadenplatten, Bodenbelägen, Putzen, Fliesenklebern und vielen weiteren Bauprodukten verwendet. Seit 1993 ist Asbest in Deutschland verboten. In älteren Gebäuden ist der Stoff jedoch bis heute weit verbreitet.
  • Asbest gilt als eindeutig krebserregend.
  • Das Einatmen von Asbestfasern kann Lungenkrebs und weitere Krebserkrankungen verursachen.
  • Zwischen dem Kontakt mit den Fasern und dem Ausbruch einer Erkrankung können Jahrzehnte liegen.
  • Werden asbesthaltige Materialien beschädigt, bearbeitet oder zerstört, können gefährliche Fasern freigesetzt werden.

Quelle: Umweltbundesamt, Informationsportal „Asbest“