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Freispruch für Erzieherin

Die wegen Nötigung eines Kindes angeklagte Leiterin der Wohngruppe Arzfeld der Jugendhilfe Eifel ist am Montag freigesprochen worden.
Im ersten der anstehenden Prozesse gegen Erzieher der Jugendhilfe Eifel ist ein Freispruch gefallen. Foto: S. Schönhofen

Im ersten der anstehenden Prozesse gegen Erzieher der Jugendhilfe Eifel ist ein Freispruch gefallen. Foto: S. Schönhofen

 Am zweiten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht Prüm bestätigten drei Zeugen die entlastenden Angaben der angeklagten Erzieherin. Unter ihnen die Mutter des damals Zwölfjährigen, der in der Arzfelder Wohngruppe lebt und Leidtragender der Vorkommnisse vor zwei Jahren gewesen sein soll. Der Junge war im Sommer 2014 für eine »Auszeit« übers Wochenende in die Jugendhilfe Eifel-Wohngruppe nach Daleiden verlegt worden. Laut Strafbefehl der Staatsanwaltschaft habe die angeklagte Erzieherin den Aufenthalt in Daleiden auf unbestimmte Zeit veranlasst und das mit der Absicht, den Jungen davon abzubringen, die Gruppe in Arzfeld verlassen zu wollen. Diesen Wunsch hatte der Zwölfjährige im Affekt nach einer Auseinandersetzung geäußert. Nach der Zeugenanhörung änderte die Staatsanwaltschaft ihre Sicht auf die Dinge und plädierte auf Freispruch. „Es war gleich klar, dass es nur für ein Wochenende war und die Mutter war einverstanden“, räumte Staatsanwältin Stefanie Charlier ein. Der damals zuständige Sachbearbeiter des Jugendamtes Zweibrücken wies zudem darauf hin, dass die Maßnahme durchaus üblich sei. Für Richter Oliver Emmer eine "glasklare" Sache. Es liege keine Strafttat vor. An die Angeklagte gerichtet sagte er, „freuen Sie sich über einen klaren Freispruch erster Klasse.“ Bevor die Erzieherin das Gericht verlassen konnte, war es ihrem Verteidiger Wolfgang Ferner ein Anliegen, auch die im Raum stehende Anschuldigung, der Junge sei isoliert und eingesperrt in Daleiden in einem im Baustellenzustand befindlichen Zimmer untergebracht worden, auszuräumen. Als der Junge zurück nach Arzfeld kam, seien „alle glücklich“ gewesen. Warum es dennoch zu einer Anklage kam, mag damit zusammenhängen, dass der Sachverhalt im Rahmen der Ermittlungen wegen Vorfällen in der Wohngruppe Daleiden im Polizeibericht auftauchte und die Staatsanwaltschaft aufhorchen ließ. Zu Unrecht, wie nun erwiesen. Ab dem 25. Oktober stehen weitere Erzieher der  Jugendhilfe Eifel vor dem Prümer Amtsgericht. Dann geht es um Vorfälle in der Wohngruppe Daleiden. bil


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