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Sybille Schönhofen (bil)

Jede Menge Ärger statt Urlaubsfreude

Für viele Urlauber fällt die gebuchte Reise in den Herbstferien aus. Nach der Pleite von Thomas Cook machen Reisebüros Überstunden, um neue Urlaubsziele zu finden und bei Versicherungsfragen zu helfen.
Nach der Insolvenz: Urlaubern, die mit Thomas Cook oder einer deutschen Tochter verreisen wollten,  wurde die Reise gestrichen. Foto: Jeshoots/ Pixabay

Nach der Insolvenz: Urlaubern, die mit Thomas Cook oder einer deutschen Tochter verreisen wollten, wurde die Reise gestrichen. Foto: Jeshoots/ Pixabay

Von Sybille Schönhofen (bil)
Die Insolvenz des britischen Reiseunternehmers Thomas Cook und seiner deutschen Tochterunternehmen, zu denen die Marken Thomas Cook Signature, Neckermann Reisen, Öger Tours, Air Marin und Bucher Reisen gehören, sorgt für viel Frust. Mit Beginn der Herbstferien wurden alle Reisen bis 31. Oktober gestrichen. Zahlungen für gebuchte Reisen sollen erstattet werden - allerdings nur bis zu einer Gesamtsumme von 110 Millionen Euro. Daniel Endres aus Bickendorf ist einer der Betroffenen. Er hatte mit seiner Freundin eine Pauschalreise über Neckermann in die Türkei gebucht. Am Tag der Insolvenzankündigung kam dann der Anruf vom Reisebüro, dass die Reise nicht stattfindet. Ob Daniel Endres die 400 Euro Anzahlung zurückbekommt, weiß er nicht. Am, 1. Oktober, hatte Zurich-Sprecher Bernd Engelien laut Medienberichten bereits verlauten lassen, dass die versicherte Summe nicht ausreichen werde - Urlauber können daher nicht mit einer vollen Erstattung ihrer Zahlungen rechnen. Die Ersatzansprüche würden der versicherten Summe gegenübergestellt und quotiert werden.

Größte Erschütterungder Reisebranche

Die Reisebüros haben derzeit alle Hände voll zu tun. Marcel Raskopp vom Prümer Reisebüro erlebt die Lage nach der Insolvenz-Verkündung als "ziemlich chaotisch", weil es viele offene Fragen gebe. "Es ist ein Ereignis, das in diesem Ausmaß in Deutschland noch nie dagewesen ist", so Raskopp. Für die Mitarbeiter der Reisebüros bedeutet das, ihre Kunden zu benachrichtigen und sie auf dem Laufenden zu halten. "Wir telefonieren den ganzen Tag", schildert Raskopp. Er stehe auch mit Kunden in den Urlaubsorten per E-Mail in engem Kontakt, um Fragen zu beantworten und sich um Hotel und Rückflug zu kümmern. Darin sieht er einen klaren Vorteil gegenüber Kunden, die übers Internet gebucht haben. "Die sind auf sich alleine gestellt", so Raskopp. Auch die Kunden, die gebucht haben, aber nun nicht reisen können, haben in den Reisebüros Ansprechpartner. Raskopp: "Wir helfen, die Anträge bei der Insolvenzversicherung zu stellen." Damit ist auch das Reisebüro Pütz in Bitburg beschäftigt. In erster Linie drehe sich nun aber alles darum, für die Kunden, deren Reisen abgesagt wurden, Alternativen zu finden, berichtet Geschäftsführer Patrick Licznerski. Für die Kunden, die besorgt aus den Urlaubsorten angerufen haben, sei soweit alles geregelt. Es habe keine größeren Probleme mit Hotels oder Rückflügen gegeben. Für die Reiselandschaft sei die Thomas Cook Pleite ein "großer Schlag", meint Licznerski. "Ich denke, dass die Marken Neckermann, Öger Tours und Bucher vom Markt verschwinden werden, weil das Vertrauen nicht wieder hergestellt werden kann", so seine Befürchtung.

Chance: Internetkäufer kehrenins Reisebüro zurück

Wer nur auf den Verkauf dieser Marken gesetzt hat, wird es künftig schwer haben. Simone Schmitz, Inhaberin vom Bitburger Reisebüro Schmitz, sieht einen Heimvorteil für die hiesigen Reisebüros. Sie profitierten stark vom Verkauf von Reisen der nationalen luxemburgischen Fluggesellschaft. Allgemein ist Hoffnung in der Branche zu spüren: Internetbucher könnten zurückkommen, weil sie nach den Turbulenzen lieber wieder auf Ansprechpartner und Service setzen. Extra Thomas Cook warnt vor betrügerischen Emails: mit dem Betreff: 'Wichtig: Erstattung Ihrer Thomas Cook-Reise.' Thomas Cook habe keine Emails dieser Art an Kunden verschickt. Wurden Reiseleistungen bereits bezahlt, kann der Pauschalreisende über den Sicherungsschein von der Versicherung die Rückzahlung verlangen. Abgesichert sind auch Zahlungen, zu denen der Urlauber erneut aufgefordert wird, obwohl sie bereits im Reisegesamtpreis enthalten waren, z.B. Hotelkosten, die vor Ort nochmal gefordert werden. Ist die Reise abgesagt, gibt es ebenfalls über den Sicherungsschein Geld zurück. Die gesetzliche Haftung für Pauschalreisende ist auf 110 Millionen Euro beschränkt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband bezweifelt jedoch, dass diese Summe ausreicht, damit alle Urlauber abgesichert sind. Wer keine Pauschalreise gebucht hat, ist nicht automatisch abgesichert. Erstattung: Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: http://www.kaera-ag.de


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