

Die Staatsanwaltschaft Trier hat gegen den 25-Jährigen, der am 7. April 2026 im Prümer Kurpark mehrere Schüsse auf zwei Polizeibeamte abgegeben haben soll, Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier erhoben. Dem Mann werden versuchter Totschlag, gefährliche Körperverletzung, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und weitere Delikte zur Last gelegt.
Grundlage der Anklage sind die Ermittlungen der Kriminaldirektion Trier. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft war eine Polizeistreife am 7. April gegen 13 Uhr in den Kurpark gerufen worden, nachdem der 25-Jährige zuvor in einer Arztpraxis herumgepöbelt und Anwesende belästigt haben soll.
Eine Polizeibeamtin und ihr Kollege wollten den Mann demnach im Kurpark kontrollieren. Weil er den Anweisungen der Beamten nicht gefolgt sei und sich entfernen wollte, habe der männliche Polizist versucht, ihn mit einem Polizeigriff festzuhalten.
Der 25-Jährige soll sich körperlich gewehrt haben. Es entstand ein Gerangel, bei dem die Beamtin einen Taser gegen ihn einsetzte. Dieser blieb nach Angaben der Staatsanwaltschaft ohne Wirkung.
Im weiteren Verlauf soll es dem Mann gelungen sein, dem männlichen Beamten die Dienstwaffe aus dem Holster zu entreißen. Aus unmittelbarer Nähe habe er anschließend einen Schuss auf den Polizisten abgegeben. Der Beamte sei nur deshalb nicht getroffen worden, weil er den Arm des 25-Jährigen bei der Schussabgabe habe ablenken können.
Nach diesem ersten Schuss setzte auch die Polizeibeamtin ihre Dienstwaffe ein. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gab sie insgesamt drei Schüsse ab, die den 25-Jährigen verfehlten. Der Angeschuldigte soll seinerseits weiter auf beide Beamte geschossen haben, bis das Magazin der zuvor entwendeten Dienstwaffe leer war.
Einer dieser Schüsse traf die Polizistin im Oberschenkel. Sie erlitt einen Durchschuss, musste operiert und stationär im Krankenhaus behandelt werden. Ihr Kollege erlitt durch die erste Schussabgabe ein Knalltrauma.
Nach den Schüssen flüchtete der 25-jährige Tatverdächtige in ein angrenzendes Waldgebiet. Der Vorfall hatte am 7. April einen Großeinsatz in Prüm ausgelöst. Mehr als 300 Einsatzkräfte waren im Stadtgebiet im Einsatz, die Bevölkerung wurde vor einem bewaffneten Flüchtigen gewarnt und zeitweise aufgefordert, Straßen zu meiden und in Gebäuden zu bleiben.
Die Polizei leitete eine umfangreiche Fahndung ein. Kurz nach 19 Uhr wurde der Mann schließlich in einem Waldstück in der Nähe des Kurparks von Einsatzkräften angetroffen und widerstandslos festgenommen. Die zuvor entwendete Dienstwaffe hatte er nach Erkenntnissen der Ermittler während seiner Flucht weggeworfen. Sie wurde im Bereich des Kurparks gefunden.
In den Tagen nach dem Einsatz standen insbesondere Fragen dazu im Raum, wie es dem Beschuldigten gelungen sein konnte, die Dienstwaffe aus dem Holster des Beamten zu entreißen. Das Polizeipräsidium Trier hatte auf Nachfrage des WochenSpiegel erklärt, dass alle bei der Polizei Rheinland-Pfalz verwendeten Pistolenholster über Sicherungseinrichtungen gegen einen unberechtigten Zugriff verfügten. Bei uniformierten Einsatzkräften gebe es zwei voneinander unabhängige Sicherungsmechanismen.
Auch zum Taser-Einsatz hatte die Polizei damals erläutert, dass dessen Wirkung aus technischen, physiologischen oder situativen Gründen eingeschränkt sein oder ganz ausbleiben könne. Zu den konkreten Umständen des Einsatzes in Prüm hatten sich die Behörden während der laufenden Ermittlungen nicht näher geäußert.
Im Ermittlungsverfahren wurde auch ein psychiatrisches Gutachten eingeholt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft leidet der Angeschuldigte an einer psychischen Erkrankung. Aufgrund dieser Erkrankung dürfte seine Schuldfähigkeit zur Tatzeit zumindest erheblich vermindert gewesen sein.
Seit seiner Festnahme am Tattag befindet sich der Mann aufgrund eines Beschlusses des Ermittlungsrichters des Amtsgerichts Trier in einstweiliger Unterbringung in einer geschlossenen forensischen Psychiatrie.
Nun muss das Landgericht Trier entscheiden, ob es die Anklage zulässt und das Hauptverfahren eröffnet. Ein Termin für eine mögliche Hauptverhandlung steht bislang nicht fest.
Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass die Erhebung der Anklage keinen Schuldspruch bedeutet. Sie erhebt Anklage, wenn sie nach Abschluss ihrer Ermittlungen eine Verurteilung für wahrscheinlicher hält als einen Freispruch.




