Polizei löst Feier auf und appelliert an Bürger

Seit Montag, 2. November, gelten die Bestimmungen der Zwölften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz, die weitere einschneidende Regelungen beinhalten. Darunter auch im privaten Bereich. In Bitburg war die Polizei jedoch bereits am Montag gezwungen, eine private Party aufzulösen.

Kurz vor Mitternacht, meldete ein um seine Gesundheit besorgter Bürger eine Ruhestörung durch extrem laute Musik aus einem Anwesen im Bitburger Norden. Die eingesetzten Polizeibeamten stellten schon bei der Anfahrt eine lautstarke Beschallung bis in die umliegenden Straßenzüge fest. Augenscheinlich wurde in dem betreffenden Anwesen eine private Party mit mehreren Personen gefeiert. Insgesamt konnten zehn Personen aus mehreren Hausständen auf engstem Raum festgestellt werden, die unbeschwert eine Geburtstagsparty feierten. Weder Abstände noch Hygieneregeln wurden eingehalten. Die Wohnung war den Beamten bereits aus einem ähnlich gelagerten Fall aus der Vorwoche bekannt. Die Feierlichkeiten wurden auf der Basis des allgemeinen Polizeirechts zur Gefahrenabwehr aufgelöst. "Auch im Privaten stattfindende Veranstaltungen bergen, wenn sie wie diese in Bitburg abgehalten werden, ein hohes Infektionsrisiko für Unbeteiligte, da die unvorsichtigen und ungeschützten Teilnehmer sich infizieren und das Virus so weiterverbreiten können", stellt der Leiter der Polizeiinspektion Bitburg, Polizeioberrat Christian Hamm, klar. Die Polizei wird auch zukünftig derartigen Hinweisen aus der Bevölkerung sowie eigenen Feststellungen nachgehen, das Gefahrenpotential in jedem Einzelfall bewerten und Zusammenkünfte erforderlichenfalls konsequent auflösen. Selbst wenn die Beachtung von in der Öffentlichkeit geltenden Vorschriften sich auf diese Weise sehr auf die private Lebensgestaltung auswirkt, appelliert die Polizei daran, Verantwortung auch für die Mitmenschen zu übernehmen und sich solidarisch zu verhalten. Jeder Einzelne trägt durch sein individuelles und coronakonformes Verhalten dazu bei, die Dynamik des Infektionsgeschehens nachhaltig abzuschwächen. Weitere Infos zu den aktuellen Regelungen gibt es unter: www.corona.rlp.de


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