Am Wochenende findet in Bitburg eine Beerdigung statt, um deren Bezahlung es einige Verwirrung gibt. Der Bestatter schiebt die Schuld dem Ordnungsamt zu und das Amt dem Bestatter und den Angehörigen. Doch wer hat Recht?
"Die Würde des Menschen ist unantastbar", so steht es im Grundgesetz. "Diese Unantastbarkeit gilt für mich auch nach dem Tod", sagt Bestatter Hans Steffen. "Daher finde ich es unmöglich, wie hier in Bitburg mit einem Verstorbenen und auch den Gefühlen der Angehörigen umgegangen wird".
Was ist geschehen? Am 30. Juli stirbt in Bitburg ein 58-jähriger Mann und kommt in das Bestattungsinstitut von Hans Steffen. Der Verstorbene hatte jedoch kein Vermögen, aus dem die Bestattung bezahlt werden könnte, seine Hinterbliebenen auch nicht, erklärt der Bestatter. Bestattet werden muss ein Toter aber laut Gesetz binnen sieben Tagen. Können die Angehörigen das Geld dafür nicht aufbringen, wenden sie sich an das Sozialamt, das dann die Bedürftigkeit der Betroffenen prüft. Wenn das Amt für den Vorgang allerdings länger braucht, steht der Bestatter vor einem Problem, da er an die Bestattungsfrist von sieben Tagen gebunden ist. "Noch vor einem halben Jahr gab es für dieses Problem eine Lösung", erklärt Steffen. "Das Ordnungsamt, das dafür zuständig ist, dass die Bestattungsfrist eingehalten wird, hat die Kostenübernahme gewährleistet und mir den Auftrag zur Bestattung gegeben. Später bekam das Ordnungsamt das Geld dann von den Angehörigen oder vom Sozialamt zurück. Doch laut Ordnungsamt ist dies nun wohl nicht mehr möglich", sagt Steffen. In etwa zehn Fällen im Jahr erlebe er, dass Angehörige keine Beerdigung bezahlen können.
"Das Ordnungsamt ist nicht zuständig"
Auf Nachfrage beim Ordnungsamt der Stadt Bitburg, bezieht Pressesprecher Werner Krämer Stellung: "Für Bestattungen ist das Ordnungsamt nur dann zuständig, wenn kein Angehöriger vorhanden bzw. bekannt ist. In allen anderen Fällen ist der Angehörige für die Beerdigung verantwortlich. Wer mittellos ist, kann sich an das Sozialamt wenden." Auch ein Eingreifen des Amtes nach sieben Tagen sei im konkreten Fall nicht nötig gewesen. Soweit Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu befürchten seien, müsse das Ordnungsamt die Bestattung anordnen.
Angehörige müssen Antrag stellen
Von solch einer Lage habe das Ordnungsamt im konkreten Fall aber keine Kennntis gehabt, sagt Werner Krämer. "Die Schwester des Verstorbenen hatte zugesagt, sich um die Bestattung zu kümmern und den Auftrag an Herrn Steffen vergeben. Es gab also keinen Grund, von hier aus eine Bestattung anzuordnen, da durch die Angehörige bereits alles veranlasst worden war. Warum Herr Steffen seinem Auftrag nicht nachgekommen ist, können wir nicht beantworten. Die Angehörigen müssen nur einen Antrag beim Sozialamt stellen. Dann ist auch die Bezahlung des Bestatters gewährleistet", so Krämer.
Auf Nachfrage erklärt das Sozialamt, dass nie ein schriftlicher Antrag eingegangen sei: "Ein Familienmitglied hat telefonisch Kontakt zum Sozialamt aufgenommen, aber ein Antrag wurde bisher nicht eingereicht", so der Sprecher der Kreisverwaltung. Nach Angaben der Kreisverwaltung wurden im Jahr 2018 Bestattungskosten für insgesamt 24 Personen verbucht. 31.140,13 Euro hat das Sozialamt dafür bezahlt, womit sich die Kosten um die 1300 Euro pro Fall bewegen. Laut Pressesprecher Ansgar Dondelinger beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit in der Regel, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen, weniger als eine Woche.
Auch wenn Steffen den Auftrag einer Beerdigung wegen einer unklaren Kostenfrage ablehnen kann, ist die Beerdigung eines armen Menschen für ihn eine Gewissensfrage: "Ich möchte gerne für jeden eine gute Lösung finden. Die Würde des Toten muss gewahrt werden. Da ich die Situation unmöglich finde, übernehme ich die Bestattungskosten, die vermutlich um die 2000 Euro liegen, selber." Am Samstag, 31. August, findet auf dem Friedhof Kolmeshöhe die Urnenbeisetzung des Verstorbenen statt. Steffen greift dabei zu einer ungewöhnlichen Maßnahme: Er lädt die Bevölkerung dazu ein, der Beerdigung beizuwohnen. Als Zeichen der Solidarität, dass jeder Mensch ein würdevolles Begräbnis verdient, erhalten die Besucher eine Rose, um diese dann ins Grab zu werfen. "Wer mag, kann die Beerdigung auch mit einer Spende unterstützen", so Steffen.