

Die Stadtverwaltung hat erneut über den Winterdienst im Stadtgebiet Bitburg informiert, um möglichen Unklarheiten vorzubeugen. Wie das Ordnungsamt mitteilt, nimmt die Stadt die Aufgaben des Winterdienstes sehr ernst und erfüllt diese nach den gesetzlichen Bestimmungen durch eine Winterdienstbereitschaft des städtischen Bauhofs.
Geräumt werden Fahrbahnen dann, wenn es sich zugleich um eine Hauptverkehrsstraße und eine gefährliche Strecke handelt. Sind beide Voraussetzungen erfüllt, besteht eine Räumpflicht, etwa in der Saarstraße mit ihrem hohen Verkehrsaufkommen und den Steigungsstrecken. Erst nachdem diese Straßen gestreut sind, können weitere gefährliche Straßen auf freiwilliger Basis geräumt werden. Der Räumungsplan orientiert sich an der geltenden Rechtsprechung und den gesetzlichen Vorgaben.
Ziel ist es, auch in den Wintermonaten ein leistungsfähiges Straßennetz aufrechtzuerhalten. Die zu betreuende Streustrecke umfasst rund 130 Kilometer. Für den Winterdienst setzt die Stadt acht Fahrzeuge ein, die von zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedient werden. Die Rufbereitschaft des städtischen Bauhofs ist werktags von Montag bis Samstag zwischen 3 und 22 Uhr sowie sonntags zwischen 4 und 20 Uhr im Einsatz.
Autofahrer können unabhängig von der Räumpflicht nur während der allgemeinen Verkehrszeiten von einem Winterdienst ausgehen. Diese liegen montags bis freitags zwischen 7 und 20 Uhr sowie samstags, sonn- und feiertags zwischen 8 und 17 Uhr. Auch die Anlieger sind verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken zwischen 7.30 und 20 Uhr begehbar zu halten. Die gebührenpflichtige Stadtreinigung ist nicht für den Winterdienst zuständig.




