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Frederik Scholl

Polizei ermittelt nach erfolgreichen Betrugsmaschen

Weilerswist. In Weilerswist sind zwei Menschen Opfer von Betrugsmaschen geworden. Die Polizei gibt Tipps wie man sich vor Betrügern schützen kann.

Bild: Archiv

Die Maschen der Betrüger sind vielseitig. Betrüger gehen zumeist sehr raffiniert vor, um an das Geld ihrer Opfer zu kommen. Die Kriminalpolizei Euskirchen ermittelt derzeit in zwei Fällen mit Opfern aus der Gemeinde Weilerswist: Einem Mann wurde laut Polizei glaubhaft gemacht, dass es zu einer angeblichen Geiselnahme in der Ukraine gekommen sei. Zur Freilassung wurden 85.000 Euro gefordert. Der Mann zahlte mehr als die Hälfte. Der Kontakt zu einer Anruferin brach ab. Die Ermittler gehen von einem Betrug aus und nicht von einer aktuellen Geiselnahme.

In einem anderen Fall investierte eine Frau in Bitcoins. Ein angeblicher Finanzberater trat nach Polizeiangaben mit ihr in Kontakt. Diesem ermöglichte sie einen Fernzugriff auf ihren PC. Dadurch war es dem Betrüger möglich, auf ihr privates Konto zuzugreifen und ihr Vermögen auf ein irländisches Konto zu transferieren, auf das die Frau keinen Zugriff mehr hatte. Es entstand ein Schaden im fünfstelligen Euro-Bereich.

So kann man sich schützen: Geben Sie am Telefon keine Details zu Ihren finanziellen Verhältnissen preis. - Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie einfach auf. Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen. Seriöse Unternehmen nehmen nicht unaufgefordert Kontakt zu ihren Kunden auf. Sollte sich jemand melden, ohne dass Sie darum gebeten haben: Legen Sie einfach den Hörer auf. Geben Sie auf keinen Fall private Daten beispielsweise Bankkonto- oder Kreditkartendaten, oder Zugangsdaten zu Kundenkonten heraus. Gewähren Sie einem unbekannten Anrufer niemals Zugriff auf Ihren Rechner beispielsweise mit der Installation einer Fernwartungssoftware.

Wenn man bereits Opfer geworden ist: Nehmen Sie Kontakt zu den Zahlungsdiensten und Unternehmen auf, deren Zugangsdaten in den Besitz der Täter gelangt sind. Lassen Sie sich von Ihrem Geldinstitut beraten, ob Sie bereits getätigte Zahlungen zurückholen können. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.


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