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Die 48 Nebentätigkeiten und Ehrenämter von Landrätin Dickes

Wer immer schon einmal wissen wollte, wie viele Nebentätigkeiten und Ehrenämter Landrätin Bettina Dickes neben ihrem Hauptamt ausübt, der erfährt dies nun ganz genau: Im Jahr 2020 waren es 48.
Mit ihren Ehrenämtern und öffentlichen Nebentätigkeiten erzielte Landrätin Bettina Dickes 2020 insgesamt 13 815 Euro Einkünfte.  Foto: Archiv

Mit ihren Ehrenämtern und öffentlichen Nebentätigkeiten erzielte Landrätin Bettina Dickes 2020 insgesamt 13 815 Euro Einkünfte. Foto: Archiv

Bettina Dickes bekleidet das höchste politische Amt im Landkreis Bad Kreuznach. Eine zeitintensive und verantwortungsvolle Aufgabe - aber nicht ihre einzige. Wie wohl fast alle hohen Kommunalbeamten auf Zeit übt auch Dickes neben ihrem Hauptamt weitere Tätigkeiten und Ehrenämter aus. Wie viele? Diese Frage lässt sich seit dem heutigen Montag genau beantworten: 48 im Jahr 2020. Eine Neuregelung des Beamtengesetzes vom 18. November 2020 (Details Detailinfo unten) sorgt dafür, dass künftig jeder hohe Kommunalbeamte bis zum 1. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung darüber informieren muss, welche Nebentätigkeiten und Ehrenämter im Vorjahr ausgeübt wurden und welche Einkünfte durch diese erzielt wurden. Bei der Online-Kreistagssitzung am heutigen Montag, 17. Mai, ab 14.30 Uhr, die auch via YouTube übertragen wird (Link: https://www.youtube.com/watch?v=2l2wLGm_Dzo ), kommt Landrätin Bettina Dickes dieser gesetzlichen Vorgabe nach. Die Zahl der von Bettina Dickes im Jahr 2020 ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter summiert sich auf 48. Einen Großteil dieser Tätigkeiten und Ämter übt die Landrätin aus, ohne dafür eine Vergütung zu bekommen, nämlich 28. Beispiele: Kein Salär enthält Dickes für ihren Vorsitz oder ihre Vorstandsmitgliedschaft in Vereinen wie dem Trägerverein Naturpark Soonwald-Nahe, dem Hunsrückverein, der Kreisvolkshochschule oder der Regionalinitiative Rhein-Nahe-Hunsrück. 

48 Nebentätigkeiten und 13 815 Euro Einkünfte

Für die 20 anderen Nebentätigkeiten und Ehrenämter erhielt Dickes Vergütungen, Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen. Rechnet man diese zusammen, so erzielte Dickes 2020 zusätzlich zu ihrem Gehalt als Landrätin Vergütungen in Höhe von 13 815 Euro. Allerdings: ein Teil der Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst fällt unter die Abgabepflicht. Von den 13 815 Euro führte Dickes deshalb 2 221 Euro direkt an die Kreisverwaltung ab, so dass letztendlich 11 594 Euro in der Tasche der Landrätin verblieben. Der Großteil dieses Geldes stammt von der Sparkasse. Allein 9544 Euro erzielte die Landrätin durch ihre elf Nebentätigkeiten in verschiedenen Gremien der Sparkasse Rhein-Nahe und des Sparkassenverbandes. Geld in die Tasche der Landrätin spielten zudem ihre Nebentätigkeiten für Unternehmen im Bereich der Energiewirtschaft. Als stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates sowie Mitglied der Gesellschafterversammlung der Energiedienstleistungsgesellschaft Rheinhessen-Nahe mbh erzielte Dickes 2020 eine Jahrespauschale von 1 000 Euro, weitere 1 000 Euro Grundvergütung flossen für ihre Mitgliedschaft im Regionalbeirat Rheinland der Westenergie AG. Von den oben genannten 11 594 Euro Zugewinn der Landrätin stammen also nur 50 Euro nicht von der Sparkasse oder Unternehmen der Energiewirtschaft. Wer alle Nebentätigkeiten und Ehrenämter der Landrätin sowie die dafür gezahlte Vergütung im Detail sehen möchte: die Auflistung ist zum Herunterladen in der Spalte links von diesem Artikel zu finden.

Neues Gesetz sorgt für mehr Transparenz

Für Transparenz in Sachen Nebentätigkeiten und Ehrenämtern sorgt eine Neuregelung des Landesbeamtengesetzes. Dort ist im Paragraf 119 Absatz 3 geregelt, dass Kommunalbeamte auf Zeit bis zum 1. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr informieren. Der Paragraf schreibt zudem vor, dass die in der öffentlichen Sitzung zu diesem Punkt getätigten Ausführungen unverzüglich auf der Internetseite der kommunalen Körperschafft zu veröffentlichen sind. Text & Archivfoto: Kai Brückner


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