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Rhein-Hunsrück: Keine Krankmeldung vom Gesundheitsamt!

Die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Personen im Rhein-Hunsrück-Kreis hat sich heute auf 64 erhöht (Stand: 24. März, 17 Uhr). Dies entspricht einem Anstieg um neun schriftlich bestätigte Fälle seit gestern Nachmittag. Zudem wird in der aktuellen Situation das Gesundheitsamt häufig um eine Krankmeldung in Zusammenhang mit einer Corona-Infizierung oder einer Quarantäne gebeten.
Viele Anfragen erreichen das Gesundheitsamt im Rhein-Hunsrück-Kreis im Zusammenhang mit einer Corona-Infizierung oder einer Quarantäne. Krankmeldungen kann das Gesundheitsamt aber generell keine ausstellen.

Viele Anfragen erreichen das Gesundheitsamt im Rhein-Hunsrück-Kreis im Zusammenhang mit einer Corona-Infizierung oder einer Quarantäne. Krankmeldungen kann das Gesundheitsamt aber generell keine ausstellen.

Krankmeldungen kann das Gesundheitsamt jedoch generell keine ausstellen, betont die Kreisverwaltung. Diese können unter anderem durch Hausärzte oder durch den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung ausgestellt werden. Die formal in Quarantäne gesetzten Personen erhalten eine Quarantäneanordnung beziehungsweise eine Bescheinigung. Bei der Quarantäne wird diese oft zunächst mündlich ausgesprochen und die schriftliche Bescheinigung nachgereicht. Wir bitten die Betroffenen um Verständnis, dass aufgrund der Vielzahl von Personen unter Quarantäne, die Bescheinigungen erst zeitverzögert verschickt werden.


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