Kreis. Ministerin Katrin Eder hat einen Sieben-Punkte-Plan zur Hochwasservorsorge vorgestellt.
Nach der Flutkatstrophe am 14. Juli 2021 hat das Land Rheinland-Pfalz die Aufstellung der Behörden bei der Hochwasservorhersage und der Hochwasservorsorge für das ganze Land zu überprüft. Als Ergebnis hat Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder in der vergangenen Woche in Mainz einen Sieben-Punkte-Plan präsentiert.
- Punkt 1: Es werden dort Überschwemmungsgebiete festgesetzt, wo mindestens ein Hochwasserereignis zu erwarten ist, das statistisch einmal in 100 Jahren auftritt (HQ100). Bei den betroffenen Gewässern am 14./15. Juli 2021 seien HQ100 und HQextrem zu niedrig angesetzt gewesen. Die Daten sollen – sofern vorhanden – um Kenntnisse historischer Hochwasser ergänzt werden. Gefahrenkarten werden um zusätzliche Szenarien und Informationen (zum Beispiel Fließgeschwindigkeiten) erweitert.
- Punkt 2: Kommunikation und Warnungen sollen verbessert werden. Es werden Hochwassergefahrenkarten mit zusätzlichen Szenarien bis hin zum »seltenen Hochwasser« (HQ200) erstellt. Dabei soll auch die Ausdehnung des Wassers unter Berücksichtigung von Hindernissen dargestellt werden. Zudem sollen die Homepage des Hochwassermeldedienstes und darauf enthaltene Darstellungen verbessert werden. Das digitale Informationsangebot soll für die Bevölkerung generell verbessert werden – zum Beispiel mit ortsspezifischen Angaben über potenzielle Überflutungstiefen. Intensiviert wird die Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Wetterdienst (DWD) und der Hochwasservorhersagezentrale. Die Kommunikation vor und während kritischer Lagen soll optimier. Derzeit wird das landesweite Modellsystem »VISDOM« für Starkregen und andere Einzelereignisse aufgebaut. Das System soll einerseits die Karte zur Gefährdungsanalyse »Sturzflut nach Starkregen« weiterentwickeln. Zum anderen soll es nicht nur potenziell betroffene Flächen simulieren, sondern auch, wie potenzielle Schutzmaßnahmen wirken können. Die Ergebnisse können die Kommunen bei den Alarm- und Einsatzpläne des Katastrophenschutzes nutzen. In einem späteren Schritt sollen die Simulierungen dreidimensional möglich sein.
- Punkt 3: Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Kreise in Rheinland-Pfalz sollen über Grenzen hinaus Hochwasserpartnerschaften (HWP) zur Vorsorge bilden. 25 von ihnen gibt es inzwischen, allerdings auf freiwilliger Basis. Das Klimaschutzministerium möchte verbindliche kommunale Zusammenschlüsse, zum Beispiel in Gewässerzweckverbänden mit klaren Zuständigkeiten.
- Punkt 4: Zur fachlichen Unterstützung des örtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes sowohl in den Planungen als auch im konkreten Krisenfall wird eine „Fachberatung Wasser“ bei den Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD) vorgesehen. Sie wird eine „Scharnierfunktion“ zwischen dem Hochwasservorhersagedienst des Landesamts für Umwelt und dem Katastrophenschutz in den Kommunen wahrnehmen. In den Kreisen und Städten soll die „Fachberatung Wasser“ zudem Schulungen durchführen. Aufgrund der Dringlichkeit insbesondere im Bereich der SGD Nord wird der Aufbau der Fachberatung mit drei Personen in den dortigen Regionalstellen beginnen. Punkt 5: Bei der Flutkatastrophe wurden 19 Pegel des Landesmessnetzes zerstört. Ihre Ausfallsicherheit soll erhöht werden. Das betrifft bauliche Maßnahmen, insbesondere aber auch eine gesicherte Datenübertragung. Daher wird eine von Telefon- und Mobilfunknetzen unabhängige Satellitenkommunikation geprüft. Zudem besteht die Möglichkeit der Förderung zusätzlicher kommunaler Pegel.
- Punkt 6: Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Berücksichtigung der Gefahr von Starkregen und Sturzfluten im Bauplanungs- und eventuell Bauordnungsrecht soll überprüft werden. Denn erfahrungsgemäß werden die Stellungnahmen der Wasserwirtschaft zu Bauleitplanungen und Bauanträgen bei den Kommunen nur wenig berücksichtigt. Um die Gefahren zu verdeutlichen, werden die schriftlichen Stellungsnahmen der Wasserwirtschaft künftig mit verschiedenen Karten zum Hochwasser- und Starkregenrisiko versehen. Dies ist ein erster Schritt.
- Punkt 7: Das Hochwasserrisikomanagement bewertet die Auswirkungen verschiedener Hochwasserszenarien auf die menschliche Gesundheit, die wirtschaftliche Tätigkeit, die Umwelt sowie das Kulturerbe. Für diese Schutzgüter soll durch geeignete Maßnahmen die Folgen durch mögliche Hochwasser verringert werden. Bislang werden bei den Bewertungen zwar Überflutungen entlang von Oberflächengewässern und in Küstengebieten berücksichtigt, nicht allerdings Sturzfluten, die sich aus Starkregen ergeben können. Das Klimaschutzministerium wird sich in der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) dafür einsetzen, dass dieses Ereignis zukünftig bundeseinheitlich in die Risikobetrachtung aufgenommen wird.
Eine ausführliche Beschreibung gibt es hier auf der Internetseite des Landesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.