Verhandlung gegen Aktionsbüro Mittelrhein vertagt

Vor dem Landgericht Koblenz wird der Prozess gegen 16 mutmaßliche Neonazis neu aufgerollt. Eine wichtige Rolle spielt dabei das ehemalige "Braune Haus" in Bad Neuenahr.

Die Magen-Darm-Erkrankung eines Angeklagten hat den ersten Verhandlungstag der Neuauflage des Prozesses gegen 16 mutmaßliche Neonazis vor dem Landgericht Koblenz schnell beendet. In der Anklageschrift führt die Staatsanwaltschaft unter anderem die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung auf. Im Mittelpunkt steht dabei das als rechtsextrem eingestufte Aktionsbüro Mittelrhein, das insbesondere vom sogenannten „Braunen Haus“ in Bad Neuenahr aus agiert haben soll. 2017 war der erste Prozess nach fünf Jahren beendet worden. Der Vorsitzende Richter hatte die Altersgrenze erreicht und war in Pension gegangen. Gegen die Einstellung des Verfahrens hatte die Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Koblenz Beschwerde eingelegt – mit Erfolg. Nun wird er Prozess neu aufgerollt. Den Vorsitz hat diesmal Richter Reiner Rühmann, Vizepräsident des Landgerichts. Sicherheitshalber hat das Gericht Ersatzrichter und –schöffen eingesetzt. Angeklagter mit Magen-Darm-Erkrankung Im ersten Prozess waren mehr als 500 Befangenheitsanträge sowie mehr als 400 Anträge zum Verfahrensablauf eingereicht worden. Beim Auftakt zum neuen Prozess kündigten einige Verteidiger gleiches an. 16 Angeklagte begleitet von 32 Anwälten müssen sich dem Gerichtsverfahren stellen. Das Medien- und Zuschauerinteresse war am ersten Verhandlungstag gering. Weit kam man am ersten Verhandlungstag nicht. Zunächst verschob sich der Start um eine Stunde nach hinten. Ein Angeklagter war mit dem Auto liegen geblieben, ein weiterer wurde vom Amtsarzt auf seine Verhandlungsfähigkeit untersucht. Ein Magen-Darm-Erkrankung machte dem Angeklagten zu Schaffen. Der Vorschlag des Vorsitzenden Richters, das Verfahren gegen den Erkrankten vom Verfahren gegen die anderen Angeklagten abzukoppeln und gegen ihn separat zu verhandeln, lehnten die Verteidiger vehement ab. Staatsanwalt Sebastian Hübinger hingegen sprach sich für eine Abtrennung aus, um den Prozess beginnen zu können. Zur Verlesung der Anklageschrift kam die Staatsanwaltschaft indes nicht mehr. Das Gericht entschied, das Verfahren gegen den Erkrankten nicht abzukoppeln und die Verhandlung zu unterbrechen. Weitergehen soll es am kommenden Dienstag, 23. Oktober. Angesetzt sind zunächst 90 Verhandlungstage bis Ende 2019. Das Verfahren könnte allerdings darüber hinausgehen, wie Richter Rühmann andeutete. Nach dem letzten Prozess und dem heutigen Prozessauftakt liegt die Vermutung nahe.


Weitere Nachrichten aus Kreis Ahrweiler
Meistgelesen