Stephanie Baumann

Anklage nach Hoteleinsturz in Kröv: Staatsanwaltschaft sieht Baustatiker in der Verantwortung

Kröv. Fast zwei Jahre nach dem verheerenden Hoteleinsturz in Kröv mit zwei Todesopfern hat die Staatsanwaltschaft Trier Anklage gegen einen Baustatiker erhoben. Dem Ingenieur werden fahrlässige Tötung in zwei Fällen, fahrlässige Körperverletzung in acht Fällen sowie Baugefährdung vorgeworfen.Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss nun das Landgericht Trier entscheiden.

Bild: (Archiv): Kevin Schößler

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft habe der Angeschuldigte die akute Einsturzgefahr des Gebäudes im Sommer 2024 trotz eindeutiger Anzeichen nicht erkannt und deshalb notwendige Maßnahmen unterlassen. Der Ingenieur war als Mitinhaber eines Ingenieurbüros für Hoch- und Tiefbau von den Hotelbetreibern beauftragt worden, eine auffällige Rissbildung an der Giebelwand des Gebäudes zu begutachten.

Zwei Tote und acht Verletzte

Das Hotel im Ortskern von Kröv war am Abend des 6. August 2024 gegen 23 Uhr eingestürzt. Im Gebäude befanden sich zu diesem Zeitpunkt 14 Menschen – zwölf Hotelgäste sowie das Betreiberehepaar. Zehn Personen wurden unter den Trümmern verschüttet. Zwei Menschen kamen ums Leben, acht weitere wurden teils schwer und lebensgefährlich verletzt.

Gutachten sieht Ursache in überlasteter Bausubstanz

Grundlage der Anklage sind die Ermittlungen der Kriminaldirektion Trier sowie ein im Ermittlungsverfahren eingeholtes Gutachten eines Sachverständigen für Baustatik.

Demnach soll der Einsturz auf ein Materialversagen in einer bereits seit Jahrzehnten überlasteten Altbausubstanz zurückzuführen sein. Das Gebäude war in den 1980er Jahren oberhalb des Erdgeschosses neu errichtet und um zwei Stockwerke aufgestockt worden. Laut Gutachten sollen dabei Vorgaben des damaligen Prüfstatikers nicht vollständig umgesetzt worden sein. Dadurch sei die Belastung für die bestehende Bausubstanz dauerhaft zu hoch gewesen.

Über Jahre habe die Konstruktion dennoch gehalten, bis tragende Holzteile infolge von Holzfäule versagten. Dadurch seien Spannungen im Mauerwerk entstanden, die schließlich zu den sichtbaren Rissen an der Giebelwand führten.

Vorwürfe gegen den Statiker

Wegen dieser Rissbildung beauftragten die Hotelbetreiber den Baustatiker im Juli 2024 mit einer Begutachtung. Er ließ den Putz an der betroffenen Giebelwand großflächig entfernen und Fensteröffnungen mit Stahlstützen abstützen. Zwei Mitarbeiter einer Baufirma führten diese Arbeiten am 6. August aus.

Nach den Ermittlungen besichtigte der Statiker das Gebäude noch am selben Tag. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dabei nicht erkannt zu haben, dass das Gebäude spätestens nach den Arbeiten in einen labilen und akut einsturzgefährdeten Zustand geraten war. Zudem seien die vorgenommenen Abstützungen unzureichend gewesen.

Statt sofort weitere Sicherungsmaßnahmen zu veranlassen oder auf eine unverzügliche Räumung des Hotels hinzuwirken, habe der Ingenieur entschieden, die Arbeiten zunächst zu beenden. Weitere Abstützungen sowie die Hinzuziehung eines zweiten Statikers seien erst für den folgenden Tag vorgesehen gewesen. Dazu kam es jedoch nicht mehr.

Kurz vor dem Einsturz hatten die Hotelbetreiber nach Angaben der Staatsanwaltschaft ungewöhnliche Geräusche im Gebäude wahrgenommen und begonnen, ihre Gäste zum Verlassen des Hotels aufzufordern. Während der Evakuierung stürzte das Gebäude jedoch ein.

Statiker weist Vorwürfe zurück

Der Angeschuldigte bestreitet, fahrlässig gehandelt zu haben. Er habe erklärt, der Einsturz sei für ihn nicht vorhersehbar gewesen. Zudem habe er seine Auftraggeber darauf hingewiesen, dass sein beruflicher Schwerpunkt im Bereich neu errichteter Tragwerke liege.

Die Staatsanwaltschaft kommt nach Auswertung der Ermittlungen und des Sachverständigengutachtens hingegen zu dem Schluss, dass ein ausgebildeter Baustatiker bei fachgerechter Bewertung des Schadensbildes die akute Einsturzgefahr hätte erkennen müssen.

Landgericht entscheidet über Hauptverfahren

Mit der Anklageerhebung ist noch keine Entscheidung über die Schuld des Angeschuldigten verbunden. Das Landgericht Trier prüft nun, ob die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.