

Als der Mann kurzzeitig von ihr abließ, gelang es der Frau, auf die Straße zu flüchten. Der Beschuldigte nahm die Verfolgung auf und schoss ihr mit einer kleinkalibrigen Pistole auf offener Straße mehrfach hinterher. Die Frau konnte entkommen und blieb unverletzt. Bevor sich der Beschuldigte wieder nach Hause begab, bedrohte er - in der Annahme seine Lebensgefährtin halte sich nun dort versteckt – einen Nachbarn mit der Schusswaffe. Auch dieser kam mit dem Schrecken davon. Der Beschuldigte wurde später durch die Polizei zuhause festgenommen. Die Pistole wurde in einem Gebüsch in der Nähe des Tatorts gefunden. Peter Fritzen, Leitender Oberstaatsanwalt in Trier: "Da die amtsärztliche Untersuchung des Beschuldigten Anhaltspunkte für eine psychische Störung aufgrund einer Demenzerkrankung lieferte, ordnete der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Trier am darauffolgen Tag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier die einstweilige Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen des Verdachts des versuchten Totschlags und der versuchten Nötigung an." Der Mann wurde in eine geschlossene forensisch-psychiatrische Einrichtung verbracht. Die Ermittlungen dauern an.