ste

Deutsche Umwelthilfe kämpft gegen Hubschrauberspritzungen an der Mosel – Gefahr für den Apollofalter

Mosel. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will mit juristischen Mitteln den sofortigen Stopp von Pestizidspritzungen per Hubschrauber an der Mosel erzwingen. Grund für den Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Koblenz ist der Schutz des vom Aussterben bedrohten Apollofalters, dessen Bestand durch die Luftausbringung giftiger Stoffe massiv gefährdet sei.

Bild: Kevin Schössler

Nach Einschätzung der DUH sind die Spritzflüge ein wesentlicher Faktor für den drastischen Rückgang des seltenen Schmetterlings. „Das Vorkommen des Apollofalters ist auf wenige Standorte im Unteren Moseltal zusammengeschmolzen“, warnt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Besonders kritisch sei der Zeitpunkt der geplanten Spritzungen – kurz vor Beginn der Flugzeit des Falters zwischen Mitte Mai und Ende Juni. „Das hätte dramatische Folgen für diese streng geschützte Art“, so Resch weiter.

Die Umweltorganisation hat daher sowohl Widerspruch gegen die aktuelle Ausnahmegenehmigung eingelegt als auch ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht angestoßen. Ziel sei es, die nach Ansicht der DUH rechtswidrige Praxis der Luftspritzungen umgehend zu unterbinden. Laut DUH verstoße die Genehmigung gegen das geltende Naturschutzrecht und stelle eine akute Gefahr für das sensible Ökosystem im Moseltal dar.

Die Ausbringung von Pestiziden aus der Luft ist in Deutschland seit 2011 grundsätzlich verboten. Nur in begründeten Ausnahmefällen dürfen Landesbehörden entsprechende Genehmigungen erteilen – wie es vergangene Woche für die Steillagen an der Mosel geschehen ist.

Doch die Winzer und das Land Rheinland-Pfalz verteidigen die Maßnahme. Der Steillagenweinbau sei ohne effiziente Spritztechnik aus der Luft wirtschaftlich kaum tragbar. Zugleich argumentieren sie, dass der Erhalt der Weinanbauflächen auch dem Apollofalter zugutekomme. „Ohne Weinbau verschwinden auch die offenen Flächen und Trockenmauern, die der Falter zum Überleben braucht“, so die Position der Winzer.

Die DUH sieht das anders: Die Spritzungen bedrohten den Lebensraum des Falters unmittelbar. Schon seit dem vergangenen Jahr läuft eine Klage der Umwelthilfe gemeinsam mit einem Schmetterlingsschutzverein gegen die Luftausbringung von Pestiziden. Diese bezieht sich auf das Jahr 2024 – das nun eingereichte Eilverfahren soll die Spritzungen im laufenden Jahr verhindern.

Ob das Verwaltungsgericht Koblenz dem Antrag stattgibt, wird sich in den kommenden Tagen entscheiden – möglicherweise noch vor Beginn der nächsten geplanten Spritzflüge.

Text: Kevin Schößler, Quelle Deutsche Umwelthilfe

 


Weitere Nachrichten aus Kreis Bernkastel-Wittlich
Meistgelesen