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Ein Tod, viele offene Fragen: Der Fall Säubrennerkirmes und seine Folgen

Wittlich/Region. Mehr als zweieinhalb Jahre nach dem tödlichen Messerangriff auf der Säubrennerkirmes in Wittlich beschäftigt der Fall erneut die Politik in Rheinland-Pfalz. Der Tod des 28-jährigen Micha Ovsjannikov, der im August 2023 während des Volksfestes erstochen wurde, hat nicht nur eine Familie tief erschüttert, sondern auch eine Debatte über Zuständigkeiten, Opferrechte und das NATO-Truppenstatut ausgelöst.

Bild: Kevin Schössler

Im Zentrum steht die Frage, ob die deutsche Justiz das Verfahren gegen den beschuldigten US-Soldaten selbst hätte führen müssen oder ob die Abgabe an die US-amerikanische Militärjustiz rechtlich und politisch richtig war. Der Soldat war rund ein Jahr nach der Tat vor einem Militärgericht auf dem US-Stützpunkt Spangdahlem freigesprochen worden.

Erinnerungen an einen Sohn, der fehlt

Im Haus der Familie Ovsjannikov in Wittlich-Wengerohr ist Micha noch immer präsent. Fotografien im Wohnzimmer, Collagen in der Küche, persönliche Erinnerungsstücke im Flur. Auch sein Hund Ragnar ist geblieben. Für die Familie sind es stille Zeichen eines Lebens, das abrupt endete.

Vater Michael Ovsjannikov beschreibt die vergangenen Jahre als einen Zustand dauernder Anspannung. Ein normales Privatleben gebe es seitdem nicht mehr. Auch Michas Bruder Daniel spricht davon, wie sehr der Zusammenhalt innerhalb der Familie trage – und zugleich notwendig sei, um den Alltag überhaupt bewältigen zu können.

Verfahren vor US-Militärgericht stößt auf Kritik

Der Beschuldigte, ein Angehöriger der US-Streitkräfte, wurde nicht vor einem deutschen Gericht angeklagt. Stattdessen gab die Staatsanwaltschaft Trier das Verfahren an die US-Militärjustiz ab. Der Prozess endete mit einem Freispruch.

Für die Hinterbliebenen ist besonders belastend, dass sie in dem Militärverfahren nicht als Nebenkläger auftreten konnten – ein Recht, das ihnen nach deutschem Strafprozessrecht grundsätzlich zugestanden hätte. Auch der Umgang mit einem Geständnis des Angeklagten sorgt bis heute für Unverständnis.

Nach Angaben aus dem Verfahren wurde dieses Geständnis vom Militärgericht nicht verwertet. Hintergrund war demnach, dass US-Ermittler den Soldaten bei der Vernehmung lediglich über den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung belehrt hatten, nicht jedoch über ein mögliches Tötungsdelikt. Die Richterin bewertete dies als unzulässig und schloss die Aussage aus. Die Geschworenen erhielten davon keine Kenntnis und sprachen den Angeklagten frei.

NATO-Truppenstatut: Rechtlicher Rahmen, politische Folgen

Grundlage für die Abgabe des Verfahrens war das NATO-Truppenstatut von 1951. Es regelt die strafrechtliche Zuständigkeit bei Straftaten ausländischer Soldaten in anderen NATO-Staaten. Grundsätzlich hat der Aufnahmestaat – in diesem Fall Deutschland – ein Vorrecht auf Strafverfolgung. In der Praxis verzichtet Deutschland jedoch häufig auf dieses Recht, insbesondere zugunsten der USA.

Eine Ausnahme besteht dann, wenn dem Beschuldigten in seinem Heimatland die Todesstrafe drohen könnte. Nach juristischer Einschätzung war dies im Wittlicher Fall nicht gegeben. Entsprechend wurde das Verfahren vor einem US-Militärgericht geführt.

Die Familie Ovsjannikov hält diese Entscheidung für falsch. Sie ist überzeugt, dass ein deutsches Gericht zu einer anderen Bewertung gekommen wäre und dass die Staatsanwaltschaft Trier den Fall nicht hätte abgeben dürfen.

Proteste und politische Aufarbeitung

Der Freispruch löste öffentliche Proteste aus, unter anderem vor dem US-Stützpunkt Spangdahlem. In der Folge befasste sich auch der Rechtsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags mit dem Fall. Der damalige Justizminister kündigte an, die Abläufe überprüfen zu lassen.

Diese Überprüfung ist inzwischen abgeschlossen. Der amtierende Justizminister stellte im Rechtsausschuss neue Leitlinien vor, die den Umgang der Staatsanwaltschaften mit dem NATO-Truppenstatut künftig verändern sollen.

Mehr Spielraum für Staatsanwaltschaften

Nach Angaben des Justizministeriums sollen Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz künftig eigenständiger entscheiden können, ob sie Verfahren gegen ausländische Soldaten selbst führen oder abgeben. Eine vorherige Zustimmung des Ministeriums ist demnach nicht mehr erforderlich.

Zudem sollen die Interessen von Tatopfern und Hinterbliebenen stärker berücksichtigt werden. Der Wunsch nach einer Nebenklage kann künftig ein wesentliches Argument dafür sein, die Zuständigkeit deutscher Gerichte zu behalten.

Auch bei Vernehmungen nach schweren Straftaten sind Änderungen vorgesehen. Übersetzungen sollen nicht mehr durch US-Ermittler erfolgen, sondern durch vereidigte Dolmetscher. Hintergrund ist unter anderem die bislang nicht abschließend geklärte Frage, ob dem Angeklagten im Wittlicher Fall die Tatvorwürfe korrekt und vollständig übersetzt wurden.

Forderung nach grundsätzlichen Änderungen

Für die Familie Ovsjannikov gehen diese Maßnahmen nicht weit genug. Vater Michael Ovsjannikov fordert weiterhin, dass schwere Straftaten grundsätzlich vor deutschen Gerichten verhandelt werden. Sein Vertrauen in die bisherige Praxis sei nachhaltig erschüttert.

Eine vollständige Abschaffung des NATO-Truppenstatuts liegt jedoch in der Zuständigkeit des Bundes und kann nicht auf Landesebene entschieden werden. Juristen verweisen allerdings darauf, dass Landesbehörden im bestehenden Rechtsrahmen durchaus Handlungsspielräume haben – sofern sie im Einzelfall nachvollziehbar begründen, warum deutsche Gerichte zuständig bleiben sollen.

Vergleichsfall vor deutschem Gericht

Dass dies möglich ist, zeigt ein anderer Fall aus der Region: Ein US-Soldat, der bei Landscheid als Falschfahrer einen tödlichen Verkehrsunfall verursachte, wurde vor dem Landgericht Trier angeklagt und zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Ausschlaggebend war unter anderem, dass deutsche Staatsangehörige betroffen waren und das deutsche Strafprozessrecht den Hinterbliebenen umfassendere Rechte einräumt als das US-Militärrecht.

Familie erwartet Anerkennung von Fehlern

Im Fall der Säubrennerkirmes sehen die Hinterbliebenen vergleichbare Voraussetzungen. Bis heute habe sich jedoch niemand bei ihnen entschuldigt – weder für die Entscheidung zur Abgabe des Verfahrens noch für deren Folgen.

Die Familie hat deshalb einen Antrag beim Oberlandesgericht Koblenz gestellt. Ziel ist die Feststellung, dass die Staatsanwaltschaft Trier das Verfahren hätte in der deutschen Gerichtsbarkeit behalten müssen. Sollte das Gericht den Antrag ablehnen, wollen die Ovsjannikovs weitere rechtliche Schritte prüfen – notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.Für die Familie steht fest: Der Tod ihres Sohnes soll nicht folgenlos bleiben. Sie wollen erreichen, dass sich der Umgang mit solchen Fällen grundlegend ändert – nicht nur in Erinnerung an Micha, sondern für zukünftige Opfer und ihre Angehörigen.

Text: Kevin Schössler


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