gepostet von Julia Borsch

Etappensieg für den Mosel-Steillagenweinbau: Gericht lehnt Eilantrag gegen Pflanzenschutz ab 

Region. Das Verwaltungsgericht Koblenz erlaubt weiterhin Pflanzenschutzmittel-Einsatz per Hubschrauber in Apollofalter-Gebieten - Weinbauministerin Schmitt begrüßt Entscheidung als wichtigen Schritt für den Erhalt der Moselsteillagen.

Der Apollofalter (Schmetterling des Jahres 2024) ist in Europa streng bedroht und stark beschützt. Die Hauptflugzeit des Falters ist Mitte Juni bis Mitte Juli.

Der Apollofalter (Schmetterling des Jahres 2024) ist in Europa streng bedroht und stark beschützt. Die Hauptflugzeit des Falters ist Mitte Juni bis Mitte Juli.

Bild: Symbolfoto CanvaPro

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln per Hubschrauber in den Moselsteillagen abgelehnt, in denen der gefährdete Moselapollofalter lebt. Damit wurde der Fortführung der Luftspritzungen für das Jahr 2025 zugestimmt. Die DUH wollte mit ihrem Antrag den Pflanzenschutz in den sensiblen Apollofalter-Gebieten verhindern (wir berichteten).


Weinbauministerin Daniela Schmitt wertet die Entscheidung als bedeutenden Etappensieg für den Steillagenweinbau an der Mosel. "Ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln würde der Steillagenweinbau zum Erliegen kommen", erklärte sie. Schmitt hatte sich persönlich für die Genehmigung der Spritzungen eingesetzt und hob zudem die Bedeutung innovativer Technologien hervor: "Mit Drohnen zur nachhaltigen Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln setzen wir Maßstäbe für einen zukunftsfähigen und nachhaltigen Weinbau, gerade in den herausfordernden Steillagen."


Rheinland-Pfalz engagiert sich sowohl für den Schutz des Moselapollofalters als auch für den Erhalt des traditionellen Steillagenweinbaus. Diese beiden Anliegen sind eng miteinander verbunden, da der Weinbau die notwendige Offenhaltung und Pflege der Hanglandschaft sicherstellt, die dem Apollofalter seinen Lebensraum bietet. Die Bewirtschaftung verhindert Verbuschung, erhält Mauern und Terrassen und sichert so das Habitat des Schmetterlings.


Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft ist streng reglementiert und erfolgt nur im Rahmen einer jährlich zu beantragenden Ausnahmegenehmigung auf definierten Flächen. Das Gericht stellte in seiner Entscheidung fest, dass alle pflanzenschutzrechtlichen und naturschutzfachlichen Anforderungen erfüllt sind.


Damit ist für die Winzerinnen und Winzer an der Mosel ein wichtiges Signal gesetzt: Der traditionsreiche Steillagenweinbau kann unter Einhaltung der Schutzauflagen weitergeführt und damit auch die einzigartige Kulturlandschaft Mosel bewahrt werden.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

 


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