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Stallpflicht im gesamten Kreis Bernkastel-Wittlich angeordnet

Bernkastel-Wittlich. Wegen aktueller Geflügelpest-Nachweise bei Wildvögeln in Rheinland-Pfalz hat der Landkreis am 4. November eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen. Dadurch gilt nun im gesamten Kreisgebiet: Geflügel muss in geschlossenen Ställen oder unter geschützten Vorrichtungen gehalten werden, um eine Einschleppung des Virus in Bestände zu verhindern.

Bild: (Symbol): Pixabay

Die Maßnahmen richten sich an alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter und dienen dem Schutz der Tiere vor einer Ausbreitung der Aviären Influenza.

Mehr Informationen und die vollständige Allgemeinverfügung gibt es auf der Website der Kreisverwaltung:
www.bernkastel-wittlich.de/kreisverwaltung/oeffentliche-bekanntmachungen

 


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