ju

Tödlicher Sturz von Balkon in Wittlich

Die Staatsanwaltschaft Trier hat gegen einen Mann Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge erhoben. Im August war eine Frau nach einem Streit vom Balkon gestürzt und starb ihren Verletzungen.
Foto: pixabay

Foto: pixabay

Die Staatsanwaltschaft Trier hat gegen einen 26-jährigen Mann Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge erhoben. Sie hält es nach vorläufiger Bewertung der Ergebnisse der von der Kriminaldirektion Trier geführten Ermittlungen für hinreichend wahrscheinlich, dass der Beschuldigte seine 23-jährige Freundin bei einem Streit in der gemeinsamen Wohnung in Wittlich mehrfach schlug und ihr mit einem Messer eine Schnittverletzung unter dem Kinn zuführte. Sie geht außerdem davon aus, dass sich die gewaltsame Auseinandersetzung in deren Verlauf auf die Dachterrasse der Wohnung verlagerte und der Beschuldigte das Tatopfer gegen die Brüstung drängte. Dort stürzte die Frau über das Geländer und fiel ca. 9 Meter in die Tiefe. Durch den Sturz erlitt sie ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und verstarb später.

Streit während der Kirmes

 
Am Tatabend begab sich das Paar in den Wittlicher Stadtpark, um von dort aus die Säubrennerkirmes zu besuchen. Hier kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung, in deren Folge sich der Beschuldigte von seiner Freundin trennte.  
 
Nachdem die junge Frau wieder in die Wohnung zurückgekehrt war, suchte der Beschuldigte gegen 23:30 Uhr die Wohnung auf. Da die Frau sich weigerte, dem Beschuldigten zu öffnen, verschaffte sich dieser gewaltsam Zutritt, indem er die Türe eintrat. Anschließend kam es zu der Auseinandersetzung.
 
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft besteht gegen den Beschuldigten der hinreichende Tatverdacht der Körperverletzung mit Todesfolge. Ein hinreichender Tatverdacht dafür, dass der Beschuldigte die Frau vorsätzlich über die Brüstung in die Tiefe stieß und sich deshalb wegen Totschlags strafbar gemacht hat, ließ sich nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen hingegen nicht begründen.

Mehrfach vorbestraft

 
Der Beschuldigte, der bereits in erheblichen Umfang wegen Körperverletzungs- und anderer Gewaltdelikte strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, befindet sich seit seiner unmittelbar nach der Tat erfolgten Festnahme in Untersuchungshaft aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Trier. Die Hauptverhandlung vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier wird voraussichtlich im Februar 2020 beginnen. (red).


Meistgelesen