

Seit Montag, 11. Januar, gelten verschärfte Kontaktbeschränkungen: Im öffentlichen Raum sind Treffen lediglich mit Personen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren Person zulässig. Dabei werden Kinder bis einschließlich 6 Jahre nicht mitgezählt. Soweit es zwingende persönliche Gründe erfordern, insbesondere wenn eine angemessene Betreuung für Minderjährige oder pflegebedürftige Personen unter Ausschöpfung aller zumutbaren Möglichkeiten nicht umsetzbar ist, ist auch die Anwesenheit mehrerer minderjähriger Personen eines weiteren Hausstands gestattet. Wenn in einer rheinland-pfälzischen Kommune die 7-Tage-Inzidenz 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner übersteigt, kann der Bewegungsradius durch die betreffende Kommune auf 15 km eingeschränkt werden. Mit den neuen Maßnahmen sollen und wollen wir in Rheinland-Pfalz die Gleichung schaffen: Mehr Impfungen plus mehr Schutzmaßnahmen gleich weniger Neuinfektionen gleich mehr Freiheit.