Keine Zwangsvollstreckung

Die Ankündigung einer Zwangsvollstreckung wegen offener Gebührenzahlungen hat für Verärgerung gesorgt. Grund: Vorherige Mahnschreiben wurden nicht zugestellt. Das teilt die Kreisverwaltung Cochem-Zell mit.

In der vergangenen Woche wurden durch die Kasse des Landkreises Cochem-Zell rund 2.000 Hauseigentümer letztmalig aufgefordert, ihre offenen Gebühren für die Wasserversorgung und die Abfallbeseitigung zu zahlen. Gleichzeitig wurde die Zwangsvollstreckung angekündigt, sollten die offenen Beträge nicht beglichen werden. Wie sich nun herausgestellt hat, wurden die im November vorab versendeten Mahnungen nie zugestellt. Da der Kreisverwaltung der ordnungsgemäße Versand der Briefe durch den Online-Dienstleister bestätigt worden sei, sei man davon ausgegangen, dass die Mahnungen bei den Betroffenen entsprechend ankamen. Offenbar sei dies jedoch nicht der Fall. Die Kreisverwaltung entschuldige sich in aller Form für dieses Versäumnis. Selbstverständlich müssten die Betroffenen die Nebenkosten für die Vollstreckungsankündigung nicht zahlen. Lediglich die offenen Gebührenforderungen müssen beglichen werden. Die Kreisverwaltung werde mit dem Dienstleister sicherstellen, dass dies zukünftig nicht mehr passieren kann. Um Mahnungen und Vollstreckungen auf Dauer aus dem Weg zu gehen, biete sich ein Abbuchungs- oder Einzugsverfahren an. Symbolfoto: Archiv www.cochem-zell.de


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