Simone Wunder

Landkreise Cochem-Zell und Südwestpfalz stellen ihre Klagen gegen den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) vor

V.l.: Dr. Nico Herbst (Rechtsanwalt), Landrätin Dr. Susanne Ganster (Landkreis Südwestpfalz), Andreas Göbel (Geschäftsführender Direktor Landkreistag), Landrätin Anke Beilstein (Landkreis Cochem-Zell) und Jürgen Hesch (Beigeordneter Landkreistag).

V.l.: Dr. Nico Herbst (Rechtsanwalt), Landrätin Dr. Susanne Ganster (Landkreis Südwestpfalz), Andreas Göbel (Geschäftsführender Direktor Landkreistag), Landrätin Anke Beilstein (Landkreis Cochem-Zell) und Jürgen Hesch (Beigeordneter Landkreistag).

Bild: Steffi Blinn

Kreis. Die Landkreise Cochem-Zell und Südwest-pfalz informieren gemeinsam mit dem Landkreistag über ihre Klagen gegen den Kommunalen Finanzausgleich (KFA). Beide Kreise sind in 2025 hoch defizitär, der Landkreis Cochem-Zell geht von einem Fehlbetrag von rund 29 Millionen Euro, der Landkreis Südwestpfalz von einem Fehlbetrag von rund 21,5 Millionen Euro aus. In der Folge werden beide Kreise ab 2025 voraussichtlich negatives Eigenkapital ausweisen müssen. In der Privatwirtschaft wäre damit der Gang vor das Insolvenzgericht zu prüfen.
Die Gründe für die hohen Defizite liegen in einem massiven Kostenanstieg in den Bereichen Sozial- und Jugendhilfe, bei den Kindertagesstätten sowie in der Schülerbeförderung/ÖPNV. Ein entsprechendes Wachstum der originären kommunalen Einnahmen ist aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung jedoch nicht zu erwarten. Den damit unter dem Strich stark wachsenden Ausgaben wird der KFA trotz der angekündigten Aufstockung um insgesamt 600 Millionen Euro in 2025 und 2026 weiterhin nicht gerecht.
Im Fall des Landkreises Cochem-Zell hat insbesondere eine Verteuerung der Schülerbeförderung und des damit einhergehenden lokalen Busverkehrs zur finanziellen Notlage beigetragen. Diese Verteuerung ist kein Einzelfall, sondern überall dort zu beobachten, wo Landkreise ihre Linienbündel neu ausgeschrieben und vergeben haben. Die Landrätin des Landkreises Cochem-Zell, Anke Beilstein: »Die Schülerbeförderung ist im ländlichen Raum das Grundgerüst für den ÖPNV. Sie ist Pflichtaufgabe, aber landesseitige bildungspolitische Entscheidungen sowie veränderte arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen für die Busfahrer haben zu einer finanziellen Ausweitung gesorgt, die nicht ansatzweise durch Landesmittel nachvollzogen wurde. Es ist aber gerade Aufgabe des KFA, für eine ausreichende Gegenfinanzierung Sorge zu tragen.« In ihrem Statement machte Beilstein deutlich, dass die Verwaltung gemeinsam mit dem Kreistag die Entscheidung zur Klage getroffen habe: »Wir können diese stetig steigenden Belastungen nicht weiter an unsere Gemeinden und Bürger weiterreichen. Diese Entwicklung ist nicht länger tragbar.«
Insgesamt sind, so der Geschäftsführende Direktor des Landkreistages Rheinland-Pfalz, Andreas Göbel, die Kreishaushalte in dramatischer Schieflage. Im Augenblick gehen die Kreise von einem Defizit über 370 Millionen Euro aus. Der Landkreistag begrüße und unterstütze daher die angekündigten Klagen. Aktuell sei zwar die angekündigte Aufstockung des KFA durch das Land zwar als positives Signal zu verstehen. Die Aufstockung allein reiche aber nicht aus, um die kommunale Unterfinanzierung zu beseitigen. »Wir benötigen weitere Schritte, insbesondere eine vollständige Übernahme der Altschulden, eine Reduzierung der Sozialkosten sowie ein Absenken der Standards insbesondere im Kindertagesstättenwesen und im ÖPNV«, so Göbel abschließend.
Die rund 100 Seiten umfassende Klageschrift, inklusive zahlreicher Anlagen, ist fertiggestellt und wird noch in dieser Woche beim Verwaltungsgericht Koblenz eingereicht.

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