

Von Mario Zender
Nach dem schweren Unfall im Oktober vergangenen Jahres bei Ediger-Eller, muss sich der Fahrer in Kürze vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Koblenz verantworten. Nach Informationen des WochenSpiegel hat die Staatsanwaltschaft den Saarländer nun angeklagt. Oberstaatsanwalt Thomas Büttinghaus: "Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen einen 54 Jahre alten, deutschen Staatsangehörigen - wegen des Verdachts des versuchten Mordes in vier Fällen in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Straßenverkehr sowie wegen Unfallflucht, gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz - Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Koblenz erhoben." In der kürzlich zugestellten Anklageschrift wird dem, seit dem 13. Oktober vergangenen Jahres in Untersuchungshaft befindlichen, Angeschuldigten zur Last gelegt, am 10. Oktober 2022 auf der B 49 zwischen den Ortschaften Alf und Nehren in mutmaßlicher Selbstmordabsicht in vier Fällen versucht zu haben, mit dem von ihm geführten Pkw auf der Gegenfahrbahn Frontalzusammenstöße mit anderen entgegenkommenden Fahrzeugen herbeizuführen. Nach Auffassung der Ermittlungsbehörde ist der Fahrer für seine Taten offenbar nur vermindert schuldfähig. Oberstaatsanwalt Thomas Büttinghaus: "Der zur Tatzeit nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis befindliche und aufgrund seiner erheblichen Alkoholisierung nach derzeitiger Einschätzung nur vermindert schuldfähige Angeschuldigte soll hierbei jeweils zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass andere Personen erheblich und auch tödlich verletzt werden. Während die entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer in drei Fällen eine Frontalkollision durch Ausweichmanöver abwenden konnten, kam es in einem weiteren Fall zu einem frontalen Zusammenprall der Fahrzeuge". Der Angeschuldigte wurde, so der Oberstaatsanwalt, bei dem Unfallgeschehen erheblich und zunächst lebensbedrohlich verletzt, wohingegen der andere Fahrer leichtere Verletzungen davontrug. Warum hatte der Mann eine Schusswaffe dabei? Nicht ganz geklärt ist bislang offenbar die Tatsache, warum der Mann eine scharfe Waffe mitführte. Dies bestätigt Oberstaatsanwalt Büttinghaus gegenüber unserer Zeitung. "Während des Tatgeschehens soll der Angeschuldigte zudem, ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis, eine Schusswaffe in seinem Pkw mitgeführt haben." In den Ermittlungen gingen die Beamten auch der Frage nach, ob der Saarländer damit Polizeibeamte töten wollte. Einen entsprechenden Hinweis hatte ein Mitarbeiter eines Krankenhauses gegeben. Ihm soll der Unfall-Fahrer gestanden haben, dass er Polizeibeamte töten wollte. Bericht folgt!