

ür das Hilfsprogramm werden aus Mitteln der Corona-Hilfe des Landes Rheinland-Pfalz rund 46.000 Euro bereit-gestellt. Die Abwicklung erfolgt über die zuständige Verbandsgemeinde. Die Förderhöhe hängt von der Mitgliederzahl des Vereins ab. Bis 100 Mitglieder werden 500 Euro und mit mehr als 100 Mitgliedern 750 Euro gefördert. Voraussetzung für die Antragstellung ist die durch das Finanzamt anerkannte Gemeinnützigkeit des jeweiligen Vereins. Weiterhin müssen im Antrag die durch die Corona-Pandemie einhergehenden finanziellen Auswirkungen sowie die damit verbundenen Einschränkungen dargelegt werden. Fördervereine sind von einer Hilfe ausgeschlossen. Die Antragsformulare werden auf den Internetseiten der Verbandsgemeinden zum Download – mit den entsprechenden Kontaktdaten der für die Abwicklung zuständigen Personen – bereitgestellt. Symbolfoto: Archiv www.cochem-zell.de