Michael Nielen

Brücken-Gutachten sind da

Schleiden. Die Hauptuntersuchungen der bei der Flut-Katastrophe beschädigten Brücken im Stadtgebiet sind abgeschlossen. Einige Brücken müssen gesperrt werden.

Nachdem das Ingenieurbüro Gotthard und Knipper aus Gemünd (GKI) unmittelbar nach der Flut die Verkehrs- und Standsicherheit aller Brücken bewertet hat, mussten einige Brücken gesperrt werden, insbesondere Fußgängerbrücken. Der Großteil der städtischen Brücken konnte mit Hilfe von Sofortmaßnahmen, wie zum Beispiel Erneuerung von Geländern und Asphalteinbau zeitnah wieder für den Verkehr freigegeben werden.

Im Anschluss erfolgten umfangreiche Hauptuntersuchungen der befähigten Ingenieurbüros G.U.B. und GKI, die nach dem Hochwasserereignis zwingend vorgeschrieben sind. Inzwischen sind diese abgeschlossen. »Es hätte noch schlimmer kommen können«, sagt Erster Beigeordneter Wolter, als die Gutachten der insgesamt 26 beschädigten Straßen- und Fußgängerbrücken vorliegen. Bei der Hochwasser-Katastrophe im vergangenen Jahr wurden nach aktuellem Stand ‚nur‘ acht Brücken so massiv beschädigt, dass sie komplett erneuert werden müssen. Alle anderen Brücken müssen saniert werden. »Dies kann sich jedoch noch ändern«, so Rolf Jöbges, Teamleiter Tiefbau. »Es kann durchaus passieren, dass je nach Gegebenheit anstelle einer Sanierung doch eine komplette Erneuerung mehr Sinn macht.«

Bei den Untersuchungen wurde festgestellt, dass die Verkehrssicherheit der Brücke ‚Am Markt‘ in Schleiden nur noch für Fußgänger gegeben ist – also für Kraftfahrzeuge vollständig gesperrt werden muss. Unter anderem sind Gründungsunterspülungen und bereits Setzungserscheinungen festgestellt worden. »Dieser Umstand ist sehr ärgerlich und wird zu Einschränkungen führen«, so der Erste Beigeordnete, Marcel Wolter. Die Stadt sei jedoch bereits im Austausch mit den Verantwortlichen der Vereinsgemeinschaft Schleiden, um sowohl für den Wochenmarkt als auch für das anstehende Kirmeswochenende mit verkaufsoffenem Sonntag am 18. September eine gute Lösung zu finden. Dazu wurde die Problematik bereits im Rahmen einer Verkehrsschau aufgrund der dann nötigen verkehrsrechtlichen Umleitungen thematisiert. Die Sperrung erfolgt, sobald die Verkehrsanordnung von der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Euskirchen vorliegt. Laut Rolf Jöbges, Teamleiter Tiefbau ergänzt, hat man mit dem THW Kontakt wegen eines möglichen Provisoriums Kontakt aufgenommen. Eine Antwort steht noch aus.

Im nächsten Schritt werden für alle Brückenmaßnahmen die Kostenschätzungen geprüft und in den Wiederaufbauplan aufgenommen. Für die Brücken mit hoher Priorität, werden die Planungsleistungen dann ausgeschrieben.

Der Stadtentwicklungsausschuss beschäftigt sich am 13. September mit den Ergebnissen.


Meistgelesen