

Leipzig/Berlin/Region. Die Autobahn A1 ist zwischen Heiligenhafen und Saarbrücken auf einer Länge von etwa 730 km durchgängig ausgebaut. Was fehlt, sind lediglich die 25 Kilometer zwischen den Anschlussstellen Blankenheim und Kelberg in der Eifel. Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ordnet diesen Lückenschluss dem »Vordringlichen Bedarf« zu. Die A1 ist in diesem Bereich zudem Teil des Transeuropäischen Verkehrsnetzes, dessen übergeordnetes Ziel die Schaffung eines europäischen Verkehrsnetzes von hoher Qualität ist.
Das streitige Vorhaben sei, so das Bundesverwaltungsgericht, rund zehn Kilometer lang und führe durch das Vogelschutzgebiet »Ahrgebirge«. Der Planfeststellungsbeschluss erteile unter anderem für drei Vogelarten Ausnahmen von den artenschutzrechtlichen Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Das Bundesverwaltungsgericht teilt in seiner Pressemitteilung mit, es sei weder den Rügen des klagenden Umweltverbandes, der Verstöße gegen den Gebiets- und den Artenschutz, eine unzureichende Gewässerplanung sowie eine fehlende Bindungswirkung des seiner Auffassung nach klima- und unionsrechtswidrigen Bundesverkehrswegeplans geltend gemacht hat, noch seiner Anregung gefolgt, dem Europäischen Gerichtshof 32 Fragen zu den unterschiedlichsten Themengebieten vorzulegen.
Weiter heißt es, es handele sich bei dem Lückenschluss »um ein wichtiges nationales und zugleich europäisches Infrastrukturvorhaben«. Dies ergebe sich daraus, dass er nicht nur vom Deutschen Bundestag im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in die Kategorie »Vordringlicher Bedarf« eingestuft wurde, sondern zugleich gemäß der EU-Verordnung 2024/1679 Teil des bis spätestens 2050 fertigzustellenden Transeuropäischen Verkehrsnetzes ist. Gerade die Schließung von Verbindungslücken werde in dieser Verordnung als ein wichtiges Ziel genannt.
Darüber hinaus diene das gesamte transeuropäische Verkehrsnetz »auch Verteidigungszwecken«. Vor diesem Hintergrund »hat das Gericht keine vernünftigen Zweifel, dass die strengen Voraussetzungen des Europäischen Gerichtshofs in Bezug auf die Auslegung des Ausnahmegrundes »öffentliche Sicherheit« vorliegend erfüllt sind«.
»Seit heute ist klar: Der Lückenschluss kommt«, lässt Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder in einem Statement zum Urteil wissen, Die A 1 sei eines der wichtigsten Autobahnprojekte in Deutschland. Seit heute sei klar: »Der Lückenschluss kommt. Wir haben jetzt Baurecht und damit die rechtliche Voraussetzung dafür, dieses bedeutende Projekt mit Hochdruck umzusetzen.«
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sei ein wichtiger Meilenstein für die A 1 und für die Bundesfernstraßen in Deutschland. Das Gericht habe die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschluss bestätigt, damit könne der Abschnitt der A 1 zwischen Kelberg und Adenau baulich umgesetzt werden.
Und wie sieht es mit der Finanzierung des Vorhabens aus? »Sobald es bestandskräftiges Baurecht gibt, wird der Bund unmittelbar die Finanzierung sichern. Der Koalitionsausschuss hat sich im Oktober darauf verständigt, drei Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zusätzlich für die Bundesfernstraßen zu mobilisieren.« Das klare Signal des Koalitionsausschusses sei: Alles, was baureif sei, werde auch gebaut, so Schnieder. Noch befinde sich der Haushalt im parlamentarischen Verfahren. Sobald dieser vom Bundestag beschlossen sei, werde er die Baufreigabe für die A 1 erteilen. »Das ist ein wichtiger Tag, vor allem auch für die Menschen in der Eifel, die unter den Ausweichverkehren leiden. Auch deshalb habe ich mich immer für den Lückenschluss eingesetzt«, fügt der Bundesverkehrsminister hinzu.




