fs

Kein Sonntagseinkauf im Advent

Der Euskirchener Stadtmarketingverein z.eu.s hatte für den 6. und den 20. Dezember jeweils verkaufsoffene Sonntage in der Innenstadt geplant. Diese dürfen jetzt aufgrund eines Gerichtsurteils nicht stattfinden.
Bei der Frage, ob an einem verkaufsoffenen Sonntag mehr Kunden in die Euskirchener Innenstadt kommen, als einem anderen Tag der Woche, gehen die Meinungen auseinander. In dieser Adventszeit wird man es nicht herausfinden können, denn es dürfen keine verkaufsoffenen Sonntage stattfinden. Foto: Archiv/2019

Bei der Frage, ob an einem verkaufsoffenen Sonntag mehr Kunden in die Euskirchener Innenstadt kommen, als einem anderen Tag der Woche, gehen die Meinungen auseinander. In dieser Adventszeit wird man es nicht herausfinden können, denn es dürfen keine verkaufsoffenen Sonntage stattfinden. Foto: Archiv/2019

Eigentlich hatte die nordrhein-westfälische Landesregierung beabsichtigt, dem Einzelhandel durch die Zulassung von verkaufsoffenen Sonntagen in der Adventszeit zu helfen. Die zusätzlichen Öffnungstage sollten dem Handel die Möglichkeit bieten zumindest einen Teil der coronabedingten Umsatzeinbußen wieder aufzuholen. Zudem sollten die Besucherströme durch die Sonntagsöffnung entzerrt werden.
Vergangene Woche hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster die Pläne der Landesregierung zunichte gemacht. Nach einer Klage der Gewerkschaft Ver.di hat das OVG die verkaufsoffenen Sonntage gekippt. Das heißt auch in Euskirchen bleiben die Geschäfte am 6. und am 20. Dezember geschlossen.  »Aufgrund der wirtschaftlich sehr schwierigen Lage bedauern wir diese erneute kurzfristige Planänderung zu Ungunsten des lokalen Einzelhandels sehr«, sagt Ute Marx, Vorsitzende des Stadtmarketingvereins z.eu.s.. Die meisten Einzelhändler hätten die zusätzliche Möglichkeit einer Sonntagsöffnung in der Adventszeit begrüßt, teilt z.eu.s mit. »Da die wirtschaftliche Lage in dieser Branche teilweise existenzbedrohend ist, können wir das vehemente Vorgehen der Gewerkschaft in diesen Zeiten nicht nachvollziehen«, betont Marx. Aufgrund der aktuellen Schutzmaßnahmen sehe man alternativ momentan kaum Möglichkeiten, einen Anlass zu schaffen, der für eine ausnahmsweise sonntägliche Öffnung der Geschäfte ausreiche, teilt der Stadtmarketingverein mit.

Bemühungen waren vergebens

Auch Christian Lange, stellvertretender Vorsitzender des Einzelhandelsverbandes Bonn – Rhein-Sieg – Euskirchen und selbst Inhaber eines Euskirchener Schuhfachgeschäftes reagiert mit Unverständnis auf die aktuelle Entwicklung. »Aus Sicht des Einzelhandelsverbandes ist für mich noch nicht mal Ver.di die Schuldige. Die Gewerkschaft hat lediglich ihre Möglichkeiten ausgeschöpft. Vielmehr hätte die Politik, als diese die Möglichkeit zur coronabedingten zusätzlichen Sonntagsöffnung geschaffen hat, diese auch auf ein gesetzliches Fundament stellen sollen«, so Lange. Viele Einzelhändler hatten sich in den letzten drei Monaten auf die zusätzlichen Sonntage vorbereitet. »Die Mühen sind jetzt vergeblich. Die derzeitige Situation hat vielen vermutlich auch suggeriert, dass Ver.di ein Einsehen hat. Aber das ist wohl nicht der Fall«, sagt Lange. Als Einzelhändler fühle er sich von der Gewerkschaft missverstanden. »Ver.di sorgt in der aktuellen Situation dafür, dass die eigenen Mitglieder arbeitslos werden.« Auch die Forderung von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier nach mehr verkaufsoffenen Sonntagen im nächsten Jahr, beruhigt Christian Lange keineswegs. »Nächstes Jahr brauchen wir, wenn das so weiter geht, keine verkaufsoffenen Sonntage mehr. Dann gibt es nicht mehr viele Geschäfte, die sonntags noch etwas verkaufen könnten«, befürchtet der Einzelhändler.  
Die Gewerkschaft Ver.di hält die Entscheidung des OVG für wichtig um angesichts der nach wie vor hohen Infektionszahlen den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten. »Wir begrüßen dieses Urteil des Oberverwaltungsgerichts. Ver.di hat immer betont, dass es durch verkaufsoffene Sonntage nur zu einer Verdichtung der Besucherströme an den Wochenenden kommt und sie keinesfalls zum Schutz der Bevölkerung beitragen. Abstandsregeln können nicht eingehalten werden, wenn an verkaufsoffenen Sonntagen die Innenstädte überfüllt sind. Wir appellieren daher an die Bevölkerung, die Weihnachtseinkäufe soweit wie möglich auf die sechs Werktage zu verteilen und so dafür zu sorgen, dass sowohl für die Kundinnen und Kunden als auch für die Beschäftigten das Infektionsrisiko so niedrig wie möglich bleibt«, sagt Ver.di-Sprecher Volker Wenner.

Entzerrung des Wochengeschäftes oder Konzentration auf den Sonntag?

Dass an einem verkaufsoffenen Sonntag ohne besonderen Anlass regelrechte Besuchermassen in die Stadt strömen, daran glaubt Einzelhändler Christian Lange nicht. »Vor einigen Jahren hat Ver.di noch vehement behauptet, dass verkaufsoffene Sonntage lediglich zu einer Entzerrung des Wochengeschäftes führen und auch nicht mehr Geschäfte gemacht werden. Und jetzt heißt es, dass die Kunden alle am verkaufsoffenen Sonntag einkaufen würden und sich Besucherströme auf diesen Tag konzentrieren? Das klingt für mich nach Willkür«, sagt Lange.
Auch bei z.eu.s sei man sich bewusst, dass Kontakte reduziert werden müssten, um die Infektionsrate zu senken. »Gleichwohl rufen wir dazu auf, gerade jetzt in der Vorweihnachtszeit die lokalen Geschäfte zu unterstützen, indem die Weihnachtseinkäufe vor Ort getätigt werden. Unsere Betriebe setzen alle Maßnahmen zum Schutz der Kundinnen und Kunden um. Wir unterstützen unabhängig von Sonntagsöffnungen die Händler, damit der Weihnachtseinkauf trotz der schwierigen Lage im lokalen Handel getätigt wird«, so Ute Marx.


Weitere Nachrichten aus Kreis Euskirchen
Meistgelesen