Thomas Förster

Pferde mit Gewalt gefügig gemacht

Monschau. Ein Hufschmied wurde wegen mehrfachen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt.
»Auf dem Rücken der Pferde liegt das Glück der Erde«, behaupten nicht nur Freunde der Vierbeiner. Erziehung ist wichtig, um sie sicher und artgerecht zu halten. Doch nun hat ein Pferdebesitzer für seine zweifelhaften Methoden Ärger mit dem Monschauer Amtsgericht wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz bekommen.

»Auf dem Rücken der Pferde liegt das Glück der Erde«, behaupten nicht nur Freunde der Vierbeiner. Erziehung ist wichtig, um sie sicher und artgerecht zu halten. Doch nun hat ein Pferdebesitzer für seine zweifelhaften Methoden Ärger mit dem Monschauer Amtsgericht wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz bekommen.

»Man schlägt nicht mit Werkzeugen auf Pferde, um sie zu erziehen - und wenn das früher mal normal war, so ist es heute deshalb nicht richtig.« Richterin Britta Güldenberg hat einen Pferdebesitzer zu einer Geldstrafe von 4500 Euro wegen »Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz« verurteilt.

Monschau (Fö). Einer gescheiterten Beziehung scheint es verdanken zu sein, dass der Verdacht von Tierquälerei vor dem Monschauer Amtsgericht landete. Eine Frau beschuldigte ihren Ex-Freund, mit roher Gewalt gegen seine Pferde vorzugehen. »Er hat wie ein Besessener zugeschlagen, sodass ein Besenstiel zu Bruch ging. Auch seinen Hammer hat er dazu genutzt, um die Pferde gefügig zu machen«, schilderte sie, die nicht nur Tisch und Bett mit dem Angeklagten teilte, sondern auch mehrere Monate auf dem Hof arbeitete, detailreich die Taten. Ein vermeintliches Beweisvideo ist verschollen - vom Täter geforderte 50.000 Euro ließen die Zeugin in ein zweifelhaftes Licht rücken.

Doch auch andere Zeugen beschrieben den Hufschmied als aufbrausend und cholerisch. »An der siebten Rippe zuschlagen, da tut es am meisten weh«, habe er als Tipp den Pferdebesitzern mitgegeben, um »das Mistvieh zu brechen«. So habe manches Pferd Platzwunden und andere Blessuren davon getragen.

Verwundert waren Staatsanwaltschaft und Verteidigung jedoch gleichermaßen, dass die Besitzer der gepeinigten Pferde nicht einschritten oder ihr Tier aus der gefährlichen Obhut des Mannes befreiten.

Der wegen Körperverletzung vorbestrafte Mann war in acht Fällen angeklagt - zwei Verdachtsfälle wurden fallen gelassen, vier weitere zu zweien zusammen gefasst. Man müsse sich Respekt verschaffen bei Tieren, die 800 Kilogramm schwer seien, gab der Angeklagte zu Protokoll. Er sei mit Pferden groß geworden und habe eine rauere Umgangsform mit den Tieren erlernt. Er verstehe es, die Tiere im Zaum zu halten und könne daher gefahrlos mit seinen Gespannen etwa an Festumzügen teilnehmen.

Richterin Britta Güldenberg bezweifelte das nicht, verurteilte den Mann jedoch für sein grobes, teils brutales Verhalten, das nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sei, zu 90 Tagessätzen á 50 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Geldstrafe gefordert - der Verurteilte bestreitet die Taten, eine Berufung scheint wahrscheinlich.


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