Michael Nielen

Strafbefehl gegen Weihbischof rechtskräftig

Aachen/Eifel. Bischof Dr. Helmut Dieser fordert Dr. Johannes Bündgens auf, dem Papst seinen Rücktritt anzubieten.

Der Strafbefehl gegen den Weihbischof Dr. Johannes Bündgens ist rechtkräftig.

Der Strafbefehl gegen den Weihbischof Dr. Johannes Bündgens ist rechtkräftig.

Bild: Archiv/Steffi Tucholke/pp/Agentur ProfiPress

Der Strafbefehl gegen Weihbischof Dr. Johannes Bündgens ist rechtskräftig. Das teilte die Stabsabteilung Kommunikation des Bischöflichen Generalvikariats Aachen jetzt mit.

Weihbischof Dr. Johannes Bündgens steht seit Dezember 2019 wegen Veruntreuung von Geldern im Fokus der Öffentlichkeit. Seitdem lässt er all seine Ämter ruhen und zelebriert auch keine öffentlichen Gottesdienste im Bistum Aachen.

Am 13. Juli 2021 wurde er vom Amtsgericht Kerpen wegen Veruntreuung von 128.000 Euro zu neun Monaten Haft auf Bewährung und 5.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Gegen den Strafbefehl hatte er Einspruch eingelegt, diesen aber nun zurückgezogen. Damit ist der Strafbefehl rechtskräftig. Mit sofortiger Wirkung legt Weihbischof Dr. Bündgens seine Aufgabe als 1. Vorsitzender des Diözesancaritasverbandes Aachen nieder.

Weihbischof Dr. Bündgens trage dem Papst nun die entstandene Situation vor und bitte ihn um Klärung, heißt es in der Mitteilung.

Um eine weitere Belastung durch den entstandenen Vertrauensverlust für das Bistum Aachen auszuschließen, stellt Bischof Dr. Helmut Dieser klar, dass Weihbischof Dr. Johannes Bündgens bis auf Weiteres keine bischöflichen Aufgaben im Bistum Aachen wahrnehmen wird. Bischof Dr. Helmut Dieser: »Ich fordere den Weihbischof auf, dem Heiligen Vater nunmehr seinen Rücktritt anzubieten.«

Dr. Johannes Bündgens war vor seiner Weihe zum Weihbischof der Diözese Aachen am 20. Mai 2006 vom 21. Oktober 2001 bis zum 19. Mai 2006 Pfarrer an St. Dionysius in Vlatten, St. Klemens in Heimbach, St. Martin in Hergarten und St. Nikolaus in Hausen sowie Leiter der Gemeinschaft der Gemeinden Heimbach.


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