Straßenverkehrsämter für Flutopfer geöffnet
Wer infolge der Flut keine Möglichkeiten oder keine Zeit hat, zur Zulassungsstelle zu kommen, muss sich darüber ebenfalls keine Sorgen machen - die Abmeldung eines Kfz erfolgt rückwirkend zum Tag der Überflutung. Zudem gibt es eine Ausnahmeregelung: Wer ein neues Kennzeichen braucht, kann seine "alte" Buchstaben- und Ziffernfolge als Kennzeichen erhalten, es muss nicht umgekennzeichnet werden. Wer infolge des Hochwassers keinerlei Identitätsnachweis mehr vorweisen kann, wird bei glaubwürdiger Erläuterung seiner Identität (Name, Geburtsdatum, Adresse, Kfz-Kennzeichen oder ähnlichem) ebenfalls bedient. Telefonische Erreichbarkeit oder per Mail: Fuehrerscheinstelle@kreis-euskirchen.de. Die bekannten Telefonnummern und Mailadressen findet man auf der Homepage www.kreis-euslirchen.de (Achtung: Die Netze sind weiterhin sehr fragil).